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01.08.2011 09:33

Medizinischer Fakultätentag empfiehlt: Losverfahren statt Wartezeit

Verena Wirwohl Geschäftsstelle des MFT
Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland

    Bewerber profitieren von einer schnellen Entscheidung über die Vergabe eines Medizinstudienplatzes / Jüngerer Ärztenachwuchs

    Die Wartezeit soll künftig für die Zuteilung eines Medizinstudienplatzes keine oder nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Die Medizinischen Fakultäten in Deutschland schlagen vor, dass stattdessen ein Losverfahren, an dem jeder Bewerber insgesamt dreimal teilnehmen kann, darüber entscheiden soll, an wen die ca. 20 Prozent der Medizinstudienplätze vergeben werden, die derzeit aufgrund der Wartezeit zugeteilt werden. Die Wartezeit liegt derzeit bei über sechs Jahren.

    Durch den Anstieg der Wartesemester müssen die Bewerber eine nicht kalkulierbare lange Wartezeit in Kauf nehmen. Zudem liegt bei dem späten Studienbeginn die Schulzeit so weit in der Vergangenheit, dass viele der Studienanfänger große Probleme damit haben, dem Studientempo und den Inhalten zu folgen. Dies führt zu einer deutlich höheren Zahl von Studienabbrüchen der Studierenden aus der Wartezeitquote im Vergleich zu den nach Abiturnote oder den Auswahlverfahren der Hochschulen Zugelassenen. Davon abgesehen ist es volkswirtschaftlich nicht vertretbar, durch die Wartezeitquote gezielt Bewerber zuzulassen, die nach dem Studium eine deutlich verringerte Tätigkeitszeit als Ärztin oder Arzt haben. So gibt es über 50jährige Studienanfänger, die sofort einen Studienplatz über die Wartezeit erhalten.

    Gewissheit durch drei Losverfahren innerhalb von 18 Monaten
    „Die Bewerber profitieren von einer schnellen Entscheidung durch Losverfahren, da die Wartezeit nicht kalkulierbar ist und ein anderes Studium auf die Wartezeit nicht angerechnet werden darf“, erklärt Professor Dr. Dieter Bitter-Suermann, Präsident des Medizinischen Fakultätentages. Mit einem Losverfahren könnte innerhalb von 18 Monaten Gewissheit erlangt werden. „Mit den drei Chancen zu einem frühzeitigen Studienbeginn dürfte dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit des Numerus clausus für Studienanfänger besser entsprochen werden als mit der bestehenden Praxis, die leider eher Aussteiger aus Studium und ärztlicher Praxis produziert.“ Die Absolventen wären zudem jünger und könnten den Arztberuf länger ausüben.

    In die Entscheidung über die Vergabe von Medizinstudienplätzen in Deutschland fließen mehrere Faktoren ein: die Abiturnote, die Wartezeit sowie Kriterien, die von den Universitäten unterschiedlich angewendet und gewichtet werden, z.B. die Ausbildung in medizinnahen Berufen und der Mediziner-Test, der an vielen Standorten zum Einsatz kommt.

    Empfehlungen zur Wartezeitquote hat der Medizinische Fakultätentag bei seiner Jahrestagung 2011 in Rostock ausgesprochen:

    http://www.mft-online.de/dokumente72_omft/Resolution_Wartezeitquote_72oMFT.pdf

    Ansprechpartnerin:
    Verena Wirwohl, Ass. iur.
    MFT Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V.
    Alt-Moabit 96, 10559 Berlin
    Tel.: 030/6449 8559-15, Fax: -11
    Mobil: 0176/50197074
    E-Mail: wirwohl@mft-online.de
    Belegexemplar erbeten


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    Medizinischer Fakultätentag
    Medizinischer Fakultätentag

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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
    Medizin, Pädagogik / Bildung
    überregional
    Schule und Wissenschaft, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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