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01.09.2011 11:00

Bessere Vorsorge beim Umgang mit Nanomaterialien

Christian Simon Pressestelle
Sachverständigenrat für Umweltfragen

    In seinem heute veröffentlichten Sondergutachten „Vorsorgestrategien für Nanomaterialien“ gibt der SRU Empfehlungen für einen verantwortungsvollen, vorsorgeorientierten Umgang mit dieser Technologie. Ziel ist es, Innovationen zu ermöglichen, aber auch Risiken frühzeitig zu erkennen und zu mindern. Der SRU sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Regulierung von Nanomaterialien und fordert mehr Transparenz bei Verbraucherprodukten ein.

    Nanomaterialien eröffnen vielfältige neue technische Möglichkeiten, könnten aber auch neue Risiken zur Folge haben. Sie werden inzwischen in vielen Branchen verwendet, immer häufiger auch in Verbraucherprodukten wie Kosmetika, Textilien und Lebensmittelverpackungen. Die möglichen Folgewirkungen für Mensch und Umwelt sind aber bisher unzureichend untersucht. Es besteht die Gefahr, dass die Kluft zwischen Technikentwicklung und Risikowissen stetig zunimmt.
    „Das Vorsorgeprinzip muss konsequent auf Nanomaterialien angewendet werden – das ist verfassungsrechtlich geboten und politisch im Hinblick auf das Vertrauen in eine neue Technologie sinnvoll“, betont Prof. Dr. Christian Calliess, der Rechtsexperte des SRU. Stoff- und Produktrecht sind in einigen Bereichen noch so ausgestaltet, dass erst der wissenschaftliche Nachweis einer Gefahr staatliche Eingriffe rechtfertigt. Prof. Calliess erklärt: „Sobald ein begründeter Anlass zur Besorgnis besteht, muss nach dem Vorsorgeprinzip gehandelt und zwischen Risiken und Chancen abgewogen werden“. Um dies zu ermöglichen, sind zahlreiche rechtliche Änderungen erforderlich.

    Nanomaterialien und Nano-Produkte unterliegen grundsätzlich dem Stoff-, Produkt- und Umweltrecht. In der Praxis führen aber die Besonderheiten von Nanomaterialien dazu, dass nicht alle rechtlichen Instrumente greifen. So werden Nanomaterialien bei der Registrierung von Chemikalien und bei der Zulassung von Produkten nicht immer separat erfasst und damit bewertet.

    Der SRU empfiehlt, solche nanospezifischen Regelungslücken schnell zu schließen. Dazu ist es notwendig, Nanomaterialien verbindlich zu definieren, sie grundsätzlich bei der Risikobewertung von Chemikalien wie eigenständige Stoffe zu behandeln und mit einem eigens auf sie zugeschnittenen Datensatz zu registrieren.

    Die Toxikologin des Rates, Prof. Dr. Heidi Foth, weist darauf hin, dass die Risiken von Nanomaterialien nicht pauschal bewertet werden dürfen: „Manche Materialien sind nach heutigem Kenntnisstand unbedenklich, bei anderen besteht ein Risikopotenzial“. Einen Anlass zur Besorgnis sieht der SRU vor allem bei der Verwendung von Nanomaterialien in verbrauchernahen Sprays, der zunehmenden Vermarktung von Nanosilber-Produkten und der Herstellung und Weiterverarbeitung von Kohlenstoff-Nanoröhren, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein - insbesondere solche mit einem großen Längen-Querschnitts-Verhältnis.

    Behörden und Verbraucher wissen oft nicht, welche Nanomaterialien in welchen Produkten eingesetzt werden. Der SRU hält es für erforderlich, hier mehr Transparenz zu schaffen, damit Behörden bei neuen Hinweisen auf Gesundheits- und Umweltrisiken schnell reagieren können. Verbrauchern sollte grundsätzlich Wahlfreiheit ermöglicht werden. Der SRU empfiehlt daher ein Register für Nanoprodukte und eine Ergänzung bestehender Kennzeichnungspflichten.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Christian Hey, Tel: 030-26 36 96-0, e-mail: christian.hey@umweltrat.de.

    Das Sondergutachten „Vorsorgestrategien für Nanomaterialien“ sowie weitere Informationen und Kontaktadressen finden Sie unter www.umweltrat.de.

    Der SRU berät die Bundesregierung seit 1972 in Fragen der Umweltpolitik.
    Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Universitätsprofessorinnen und professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive.
    Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
    Prof. Dr. Martin Faulstich (Vorsitzender), Technische Universität München
    Prof. Dr. Heidi Foth (stellv. Vorsitzende), Universität Halle-Wittenberg
    Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
    Prof. Dr. Olav Hohmeyer, Universität Flensburg
    Prof. Dr. Karin Holm-Müller, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
    Prof. Dr. Manfred Niekisch, Goethe-Universität Frankfurt, Zoologischer Garten Frankfurt
    Prof. Dr. Miranda Schreurs, Freie Universität Berlin


    Weitere Informationen:

    http://www.umweltrat.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    Chemie, Medizin, Recht, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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