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07.03.2012 09:13

DGCH: Chirurgen für Mediation im Medizinrecht und Härtefallfonds

Anna Julia Voormann Pressestelle
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e. V.

    Berlin – Allein die Schlichtungsstellen der Ärztekammern beurteilen jährlich über 7000 Behandlungsfehlervorwürfe.Die meisten davon betreffen operative Eingriffe. Prozesse um medizinische Behandlungsfehler belasten nicht nur Kläger und Beklagte: Sie sind oft langwierig, im Ergebnis unbefriedigend und kosten viel Geld. Eine Alternative sieht die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) in der Vermittlung zwischen den Parteien durch neutrale Dritte, sogenannte Mediatoren und einem vom Verschuldensnachweis unabhängigen Fonds für Geschädigte. Die DGCH unterstützt jetzt ein Pilotprojekt zur Mediation im Medizinrecht und befürwortet die Aufnahme eines Härtefallfonds in das Patientenrechtegesetz.

    Von 7355 im Jahr 2010 beantragten Gutachten im Rahmen von Behandlungsfehlervorwürfen – zwei Drittel davon bezogen sich auf Behandlungen an Krankenhäusern – wurde laut Bundesärztekammer bei 2157 das Vorliegen eines Behandlungsfehlers bejaht. „Ob bejaht oder verneint, ob als Schlichterspruch angenommen oder auf juristischem Weg – diese Zahlen repräsentieren nur einen Teil der gerichtlichen Auseinandersetzungen, die Patienten und Ärzte gegeneinander austragen“, sagt Professor Dr. med. Hartwig Bauer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in Berlin. Mitunter dauern die Prozesse zehn Jahre und mehr. „Verständlicherweise sind die Parteien bei einem so bedeutungsvollen, weil lebensbestimmenden Thema wie einer vermuteten schuldhaften Schädigung ihrer Gesundheit sehr beharrlich, die Fronten geradezu verhärtet“, so Bauer. Doch auf diese Weise ließe sich selten ein Ausweg finden. Die Beteiligten blieben zerstritten und frustriert zurück. Eine Mediation könne dagegen vergleichsweise zügig zu einvernehmlichen, tragbaren und zugleich vollstreckungsfähigen Lösungen führen: „Es ist wie bei chemischen Reaktionen, die häufig eines Katalysators bedürfen, um in Gang zu kommen“, so Bauer. „Im Gegensatz zum Prozess zerstört eine Mediation seltener die Beziehung der beiden Parteien zueinander, denn es gibt danach für beide Seiten akzeptable Lösungen und in der Regel weder Gewinner noch Verlierer.“

    Die DGGH unterstützt und fördert deshalb das „Pilotprojekt Mediation im Medizinrecht“. Träger der Initiative ist das Centrum für Verhandlungen und Mediation (CVM) an der Juristischen Fakultät der LMU München. Über einen Zeitraum von einem Jahr unterziehen die Forscher zwanzig Arzthaftungsfälle einer Mediation. Geschädigte und Ärzte kommen dafür jeweils mit ihrem Anwalt und zwei Mediatoren an einem Tisch zusammen. Gemeinsam sollen sie verbindliche Lösungen für die Probleme erarbeiten. Dabei bestimmen nicht das Gericht oder der Berater den Fortgang des Verfahrens, sondern die Parteinen selbst. Ziel des Projektes ist es zu klären, ob und für welche Fälle eine Mediation sinnvoll ist und ob sie für alle Beteiligten etwas verbessert. „Die Mediation sucht den Konsens, nicht den Konflikt. Wir sehen darin einen Ansatz, der nicht nur hohe Kosten im Gesundheitssystem spart, sondern vor allem auch allen Beteiligten viel Leid und Last abnimmt und damit auch Lebensqualität zurückgibt“, bilanziert Professor Bauer.

    Im Zusammenhang mit der Mediation befürwortet die DGCH auch die Einrichtung eines Härtefallfonds, wie er von zehn Bundesländern in einer Stellungnahme zum anstehenden Patientenrechtegesetz empfohlen wurde. Dieser schon vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung erhobenen Forderung haben sich mittlerweile auch andere Gesundheitspolitiker angeschlossen. „Über diesen Fonds sollen Patienten finanziell unterstützt werden, die in einem zugelassenen Krankenhaus ohne Nachweis des Verschuldens erheblich geschädigt wurden oder deren Durchsetzung des Schadensersatzanspruches zu lange dauern würde“, so Professor Bauer. Es geht hier zum Beispiel um den Ausgleich von Einkommensausfällen und von Sonderausgaben, etwa für die Einstellung einer Pflegekraft oder einer Haushaltshilfe. Nach Ursachen und Verantwortlichen wird erst in einem zweiten Schritt gefahndet. Länder wie Österreich oder Schweden haben damit positive Erfahrungen gemacht. Die dortigen Regelungen könnten auch hinsichtlich einer Mischfinanzierung für Deutschland als Modell dienen.

    Kontakt für Journalisten:
    Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)
    Pressestelle
    Anna Julia Voormann
    Postfach 30 11 20
    70451 Stuttgart

    Berliner Büro:
    Langenbeck-Virchow-Haus
    Luisenstraße 59
    10117 Berlin

    Telefon: 0711 8931-552
    Fax: 0711 8931-167
    E-Mail: voormann@medizinkommunikation.org


    Weitere Informationen:

    http://www.dgch.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Medien- und Kommunikationswissenschaften, Medizin
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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