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08.11.2012 17:53

Neuer IGeL-Ratgeber erleichtert kritischen Umgang mit Selbstzahlerleistungen

Karsta Sauder Geschäftsstelle
Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V.

    Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin, das an der Neufassung des IGeL-Ratgebers von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung beteiligt war, erhofft sich von dem Ratgeber einen kritischeren Umgang mit Selbstzahlerleistungen von Seiten der Ärzteschaft und eine bessere Information von Patienten.

    Vor Kurzem ist der neu gefasste IGeL-Ratgeber von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung erschienen.
    Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEBM) e. V. hat an dem Ratgeber mitgewirkt und unterstützt das Ergebnis ausdrücklich.
    Das DNEBM begrüßt auch die Unterstützung des Ratgebers durch die AWMF und weitere ärztliche Verbände.

    Wir erhoffen uns von dem Ratgeber einen kritischeren Umgang mit Selbstzahlerleistungen von Seiten der Ärzteschaft und eine bessere Information der Patienten.

    Selbstzahlerleistungen, auch als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet, sind Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden.

    Die Evidenzlage zu Selbstzahlerleistungen kann folgendermaßen aussehen:
    1. keine ausreichende Evidenz für einen Nutzen, keine bedeutsamen Schäden, Studien liegen vor, z. B. Biofeedback-Therapie
    2. keine Evidenz für einen Nutzen oder für einen Schaden, es liegen keine geeigneten Studien vor, z. B. Früherkennungsuntersuchung auf Grünen Star
    3. Evidenz für Nutzen, aber vom Gemeinsamen Bundesausschuss (noch) nicht anerkannt, wie z. B. Lichttherapie bei Depression
    4. keine Evidenz für einen Nutzen bzw. Evidenz für geringe Nutzenwahrscheinlichkeit, aber Evidenz für Schäden, wie z. B. Früherkennung von Eierstockkrebs durch transvaginalen Ultraschall.

    Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin appelliert an die Verantwortlichen, mit Leistungen der 4. Kategorie äußerst kritisch umzugehen.

    Bezüglich der Leistungen in Kategorie 1 bis 3 fordert der Ratgeber die Ärzte auf, die Patienten über den möglichen Nutzen, mögliche Schäden und bestehende Unsicherheiten einer angebotenen Selbstzahlerleistung zu informieren. Dazu sollen sie qualitätsgeprüfte Patienteninformationen nutzen. Der Patient soll eine informierte Entscheidung für oder gegen das Angebot auf Grundlage realistischer Erwartungen treffen können.
    Das DNEBM begrüßt diese Zielsetzung.

    Damit die Empfehlungen wirksam werden, hält es das DNEbM für erforderlich, dass
    • die Herausgeber und Unterstützer des IGeL-Ratgebers eine weite Verbreitung der Empfehlungen ermöglichen und sich um deren Berücksichtigung kümmern
    • die Ärztekammern Sorge tragen sollten, dass Nichtbeachtung der Vorgaben sanktioniert wird
    • der IGeL-Ratgeber den Patienten in Arztpraxis und Klinik allgemein zugänglich gemacht wird
    • das vorhandene Angebot an qualitätsgesicherten Informationen zu Selbstzahlerleistungen den Ärzten und Patienten verfügbar gemacht wird (Beispiel: IGeL-Monitor)
    • durch geeignete Studien Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welche Leistungen in der Praxis tatsächlich zu welchem Preis angeboten werden.

    Kontakt:
    Prof. Dr. David Klemperer
    Stellv. Vorsitzende des DNEbM
    Hochschule Regensburg
    Seybothstraße 2
    93053 Regensburg
    E-Mail: klemperer@klemperer.info


    Weitere Informationen:

    http://www.ebm-netzwerk.de
    http://www.ebm-kongress.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Gesellschaft, Medizin, Politik
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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