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Wissenschaft
Die Ablehnung der Makakenversuche von Andreas Kreiter durch die Bremer Gesundheitsbehörde war rechtswidrig.
2008 lehnte die Bremer Gesundheitsbehörde einen Antrag von Professor Andreas Kreiter für die Genehmigung von Tierversuchen ab. Heute, am 11. Dezember 2012, hat das Oberverwaltungsgericht in Bremen entschieden, dass diese Ablehnung des Antrags rechtswidrig war. Das OVG hat die hervorragende wissenschaftliche Bedeutung der Forschungen von Andreas Kreiter anerkannt und festgestellt, dass die Belastungen für die Tiere allenfalls mäßig sind. Das Gericht hält die Versuche für ethisch vertretbar. Mit dieser Entscheidung sieht sich das Rektorat der Universität Bremen in seiner Haltung bestätigt.
„Vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts bin ich nicht überrascht“, zeigt sich Professor Reinhard X. Fischer dennoch erleichtert, der sich im Auftrag des Rektorats der Uni Bremen seit Jahren um das Thema Makakenversuche kümmert. „Zum einen finden die Forschungsarbeiten von Professor Kreiter international höchste Anerkennung, was heute übrigens alle Prozessbeteiligten bestätigt haben. Zum anderen hat Andreas Kreiter selbstverständlich seit Beginn der Versuche vor 15 Jahren darauf geachtet, dass alle Bestimmungen des Tierschutzgesetzes genauestens eingehalten werden.“
Weitere Informationen:
Universität Bremen
Prof. Dr. Reinhard X. Fischer (Beauftragter des Rektorats für Makakenversuche)
Tel. 0421 218 65160
E-Mail: rfischer@uni-bremen.de
Professor Andreas Kreiter
"Uni Bremen"
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
Biologie, Gesellschaft, Medizin, Recht, Tier / Land / Forst
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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