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12.03.2013 10:42

Geteiltes Leid ist halbes Leid: Stellvertretende medizinische Entscheidungen

Dr. Britta Grigull Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung

    Wir wünschen uns alle, wichtige Entscheidungen jederzeit selbstbestimmt und im vollen Besitz der geistigen Fähigkeiten treffen zu können. Doch was tun, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, die Weichen zu stellen? Eine jetzt veröffentlichte Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Zusammenarbeit mit der Universität Basel beschäftigt sich mit der Frage, wie Angehörige oder potentielle Betroffene es möchten, dass Beschlüsse stellvertretend gefasst werden, und wie dieser Entscheidungsprozess möglicherweise einfacher zu schultern ist.

    Gegenwärtig gibt es etwa 15 Millionen Alzheimer-Patienten weltweit. Experten schätzen, dass sich ihre Zahl bis zum Jahr 2050 verdreifachen wird. Alzheimer- und andere Demenzerkrankungen sind ein möglicher Grund dafür, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu fällen, die zum Beispiel ihre weitere medizinische Versorgung betreffen.

    Der bisherige wissenschaftliche Diskurs hat bei dieser Problematik den Aspekt in den Vordergrund gerückt, wie Dritte den vermeintlichen Wunsch eines Patienten am besten treffen: Wie soll man stellvertretend für Betroffene Entscheidungen fällen, um möglichst genau den mutmaßlichen Willen der Person zu erschließen? Bislang noch nicht untersucht wurde hingegen die Frage, wie zufrieden Personen mit dem Entscheidungsprozess an sich sind. Zufriedenheit bei der stellvertretenden Beschlussfassung wiederum ist jedoch wesentlich, um sich dieser Verantwortung auch zu stellen und familiären Konflikten vorzubeugen.

    Renato Frey, Ralph Hertwig und Stefan Herzog, die Autoren der Studie, haben mit insgesamt knapp 1.000 Personen hypothetische Szenarien durchgespielt, wobei den Probanden jeweils nach dem Zufallsprinzip die Rolle eines Patienten oder die als Stellvertreter zugewiesen wurde. Im ersten Teil der Studie schätzten die "Stellvertreter" in 64 realen generationsübergreifenden Familien den mutmaßlichen Willen des "Patienten" ein. Im zweiten Teil der Studie beurteilten die Probanden, welche Entscheidungsmethoden sie bevorzugen würden, sofern sie über eine medizinische Behandlung stellvertretend für einen Angehörigen zu befinden hätten oder sofern ein Beschluss stellvertretend für sie als Patient gefasst werden sollte.

    Die im Voraus bestimmte Vertrauensperson wird bevorzugt, in der Praxis aber selten benannt

    Renato Frey, Psychologe im Forschungsbereich "Adaptive Rationalität" am Berliner Max-Planck-Institut für Bildungsforschung und Leiter der Untersuchungen: "Unsere Studienergebnisse zeigen, dass hypothetische Patienten und ihre Stellvertreter eindeutige Präferenzen bezüglich der Entscheidungsmethoden haben und dass beide Seiten in diesen Vorlieben übereinstimmen." Demzufolge werde stichproben- und rollenübergreifend eine Entscheidung bevorzugt, die durch einen durch den Patienten im Voraus selbst bestimmten Stellvertreter getroffen wird. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Beschlussfassungen, die von mehreren Personen herbeigeführt werden: Familien treffen auf der Grundlage einer Diskussion gemeinsam eine Entscheidung, oder die Familienmitglieder geben gleichberechtigte Voten ab und die Mehrheit der Voten bestimmt das weitere Vorgehen. Deutlich weniger zufriedenstellend werden hingegen Beschlüsse beurteilt, die durch den Arzt oder durch einen gesetzlich bestellten Stellvertreter gefasst werden oder die sich an statistischen Häufigkeiten orientieren ("Was machen andere in dieser Situation?").

    Renato Frey: "Eine wichtige Botschaft unserer Studie ist es, dass die Zufriedenheit mit dem Prozedere nicht zu Lasten der Betroffenen geht: Wir konnten nachweisen, dass die bevorzugten Methoden, zu einer stellvertretenden Entscheidung zu kommen, den tatsächlichen Willen des Patienten genauso gut vorhersagen wie die anderen Methoden."

    Die Mehrheit der Befragten bevorzugte es, einen Stellvertreter für Entscheidungen selbst festzulegen, die wenigsten Teilnehmer hatten dies in der Realität aber bereits getan. Dieser Umstand sei mit Blick auf die Gesetzgebung ebenso relevant wie die Tatsache, dass demokratische Familienbeschlüsse, die es ermöglichen, die Last der Entscheidung zu teilen, künftig ein größeres Gewicht bekommen sollten, meint Frey.

    Originalstudie:
    Frey, R., Hertwig, R., & Herzog, S. M. (2013). Surrogate decision making. Do we have to trade off accuracy and procedural satisfaction? Advance online publication. Medical Decision Making. doi:10.1177/0272989X12471729

    Kontakt:
    Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
    Adaptive Rationalität
    Dr. Renato Frey
    Telefon: +49 (0)30-82406-472
    E-Mail: frey@mpib-berlin.mpg.de

    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Dr. Britta Grigull
    Telefon: +49 (0)30-82406-211
    E-Mail: grigull@mpib-berlin.mpg.de


    Weitere Informationen:

    http://www.mpib-berlin.mpg.de | Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
    http://www.mpg.de | Max-Planck-Gesellschaft


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Pädagogik / Bildung, Psychologie
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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