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18.11.2014 09:36

SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgen

Claudia Ehrlich Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks (SWR), hält am 27. November im Rahmen des Informations- und Medienrechtlichen Kolloquiums Saarbrücken den Vortrag „Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Spannungsfeld verfassungsrechtlicher Vorgaben und gesellschaftlicher Akzeptanz“.
    Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.

    Donnerstag, 27. November 2014, 18.15 Uhr,
    Campus Saarbrücken, Audimax-Gebäude B4 1, Hörsaal 0.07

    Mit der Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum 1. Januar 2013 haben die Länder eine politisch und rechtlich umstrittene Kehrtwende vollzogen. Die gerätebezogene Rundfunkgebühr wurde durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ersetzt, dessen finanzverfassungsrechtliche Einordnung – Beitrag, Steuer oder Sonderabgabe – bis heute umstritten ist. Die neue Finanzierung im Wege einer pauschalen Veranlagung nach Wohnung oder Betriebsstätte ist einfacher und transparenter als bisher. Die nutzungsunabhängige Abgabe, die 40 Millionen Privathaushalte und alle Unternehmen in Deutschland trifft, führt aber auch zu vielfach als ungerechtfertigt empfundenen Belastungen.

    SWR-Justitiar Hermann Eicher war an der Reform der Rundfunkfinanzierung für die ARD federführend beteiligt. In seinem Vortrag skizziert er die Herausforderungen, vor denen Länder, Rundfunkanstalten und GEZ bei der „Milliardenreform“ standen und stehen. Er geht auf die Auswirkungen des neuen Rundfunkbeitrags auf die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein und legt dar, welcher Korrekturbedarf sich rund zwei Jahre nach Einführung des neuen Modells abzeichnet. Dem Vortrag schließt sich eine Diskussion an, bei der auch Fragen aus dem Publikum beantwortet werden.

    Dr. Hermann Eicher kam nach einer Tätigkeit als Sozialrichter in Koblenz und Mainz im Jahr 1989 zum SWR. 1998 wurde er zum Justitiar des Senders gewählt. Zweimal (in den Jahren 1999/2000 und 2009/2010) war er Vorsitzender der Juristischen Kommission von ARD und ZDF. Seit 1998 ist er in der ARD federführend für das Rundfunkgebührenrecht zuständig.

    Das Informations- und Medienrechtliche Kolloquium Saarbrücken (IMK) ist ein Forum für Studenten, Wissenschaftler, in der Praxis tätige Juristen und alle, die Interesse an Rechtsfragen der Informationsgesellschaft haben. Gemeinsame Veranstalter sind die Rechtswissenschaft der Saar-Uni und das Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (Saarbrücken). Organisiert und moderiert werden die Vorträge von Professor Georg Borges, Professor Thomas Giegerich, Professor Jan Henrik Klement, Professor Stephan Ory, Professor Christoph Sorge und Dr. Christopher Wolf.

    Kontakt:
    Prof. Dr. Jan Henrik Klement (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht),
    Tel. 0681/302-2104, a.dakhil@mx.unisaarland.de
    Prof. Dr. Stephan Ory (Institut für Europäisches Medienrecht e.V.),
    Tel.: 0681/99275-11, emr@emr-sb.de


    Weitere Informationen:

    http://klement.jura.uni-saarland.de/


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
    Medien- und Kommunikationswissenschaften, Recht
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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