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04.06.2018 11:12

Rentenniveau kann auch ohne neue Rentenformel gesichert werden

Gabriele Meseg-Rutzen Presse und Kommunikation
Universität zu Köln

    Eine Feinjustierung der gegenwärtigen Rentenformel reicht laut Eckart Bomsdorf, um kurz- und mittelfristig den Rückgang des Rentenniveaus zu stoppen. „Langfristig ist es noch möglich, die Dämpfungen der Rentenanpassungen und die daraus folgenden Absenkungen zu halbieren“, so Bomsdorf.

    Rentenniveau kann auch ohne neue Rentenformel gesichert werden

    Das gegenwärtige Rentenniveau kann auch ohne eine grundsätzlich neue Rentenformel längerfristig gehalten werden / Das zeigt eine demnächst beim ifo-Institut veröffentlichte Studie von Professor Dr. Eckart Bomsdorf vom Institut für Ökonometrie und Statistik der Universität zu Köln.

    Eine Feinjustierung der gegenwärtigen Rentenformel reicht laut Eckart Bomsdorf, um kurz- und mittelfristig den Rückgang des Rentenniveaus zu stoppen. „Langfristig ist es noch möglich, die Dämpfungen der Rentenanpassungen und die daraus folgenden Absenkungen zu halbieren“, so Bomsdorf.
    Das Rentenniveau gibt dabei etwas vereinfacht gesagt an, wieviel Prozent seines letzten Einkommens ein Standardrentner oder eine Standardrentnerin mit 45 Beitragsjahren und jeweils Durchschnittseinkommen bei Renteneintritt von seinem letzten Einkommen als Rente erhält. Der Autor schlägt in seiner Studie mehrere Modifikationen der Rentenanpassungsformel vor, ohne diese grundsätzlich zu ändern und ohne willkürliche Einschnitte. „Die Rentenformel muss lediglich auf ihre Realitätsnähe überprüft werden und daraus müssen Konsequenzen gezogen werden, ohne die Formel generell in Frage zu stellen. Öfter eine ohnehin schon komplizierte Rentenformel zu ersetzen, lässt die notwendige Stabilität vermissen“, sagt Bomsdorf. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass hierbei ein Klienteldenken oder die Kassenlage maßgebend ist.“

    Die Studie orientiert sich an der geltenden Rentenformel und stellt hier insbesondere den so genannten Altersvorsorgefaktor auf den Prüfstand, der Ausgaben der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für die gesetzliche Rentenversicherung und die Riesterrente beinhaltet. Bomsdorf stellt in seiner Untersuchung fest, dass hier gegenwärtig problematisch vorgegangen wird. So wirkt sich beispielsweise bei einer Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung diese Veränderung vollständig auf die Rentenanpassung aus, obwohl die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nur die Hälfte dieses Beitrags zahlen. An dieser Stelle setzt ein Modifikationsvorschlag der Studie an. Sie berücksichtigt gleichzeitig, dass die nicht obligatorische Riester-Rente sich in wesentlich geringerem Umfang durchgesetzt hat als vorgesehen. „Sie ist aber aktuell voll in der Rentenformel eingepreist“, sagt Bomsdorf. Wird zugleich berücksichtigt, dass der Standardrentner aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Rentenzugangsalters auch neu zu definieren wäre, so ergibt sich auch hierdurch ein höheres Rentenniveau.

    Durch die angesprochenen Maßnahmen lässt sich ein um mehrere Punkte höheres Rentenniveau erreichen, als ohne diese. Summarisch gesehen könnte für 2030 damit ein um über drei Punkte höher liegendes Rentenniveau erreicht werden, als heute angenommen. Bis zu diesem Jahr könnte sogar ein Rentenniveau von 48 % gehalten werden. Zwar kann ein Rückgang des Niveaus sehr langfristig nicht vermieden werden, aber er könnte sich mehr als halbieren und das zu vertretbaren Kosten, die unterhalb derer für die Mütterrente liegen. Mit diesem Vergleich sollen keineswegs verschiedene Änderungen in der Rentenversicherung gegeneinander ausgespielt werden, sondern nur demonstriert werden, dass die angedeuteten Maßnahmen bezahlbar sind. Bomsdorf resümiert: „Es sollte und kann gelingen, ohne die – gefühlt – hundertste neue Rentenformel den Zielen des Koalitionsvertrags bei der Rentenreform näher zu kommen. Eine Feinjustierung der aktuellen Formel reicht.“
    Im Übrigen weist Bomsdorf darauf hin, dass die Bedeutung der Rentenniveaus überschätzt wird. Es ist nicht das gleiche wie der Pensionssatz bei Beamten. Niemand kann aus dem Rentenniveau unmittelbar auf die Höhe seiner Rente schließen.

    Inhaltlicher Kontakt:
    Professor Dr. Eckart Bomsdorf
    Universität zu Köln
    Institut für Ökonometrie und Statistik
    E-Mail: bomsdorf@wiso.uni-koeln.de
    Telefon: 0221 470-2982 /-5831

    Presse und Kommunikation:
    Robert Hahn
    +49 221 470-2396
    r.hahn@verw.uni-koeln.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Kulturwissenschaften, Pädagogik / Bildung, Philosophie / Ethik, Politik
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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