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15.04.2019 10:16

Studie zu „Arbeit auf Abruf“ Gesetz mit Lücken

Cathrin Becker Ressort Presse - Stabsstelle des Rektorats
Universität Duisburg-Essen

    Durch die Reform des Arbeitszeitgesetzes Anfang 2019 wurde „Arbeit auf Abruf“ in Deutschland stärker reguliert. In der Praxis bleiben aber Schutzlücken - insbesondere, wenn Abrufarbeit mit Niedriglöhnen und niedrigem Stundenumfang kombiniert wird. Denn gerade dann sind die finanziellen Anreize bzw. Zwänge für Beschäftigte hoch, bei Auftragsspitzen „freiwillig“ mehr und flexibler zu arbeiten. Auf diesen Zusammenhang macht ein aktueller Report aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) aufmerksam.

    Dr. Karen Jaehrling und Dr. Thorsten Kalina haben darin anhand von Daten aus dem Sozio-ökonomischen Panel (SOEP) die Verbreitung von Abrufarbeit und die damit verbundenen Risiken untersucht. Nach ihren Berechnungen arbeiten 5,4 Millionen - über 15 Prozent - der abhängig Beschäftigten „auf Abruf“. Rund 1,7 Millionen nennen explizit diese – gesetzlich geregelte – Variante, die übrigen haben Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst. „Allerdings sind auch diese Beschäftigten, wenn sie nur kurze oder gar keine vertraglich festgelegten Arbeitszeiten haben, überdurchschnittlich häufig von Niedriglöhnen und Armut betroffen“, so das Ergebnis der Auswertungen.

    Daneben gibt es eine Reihe informeller Varianten von Abrufarbeit, mit denen Unternehmen das finanzielle Risiko einer schwankenden Auslastung auf ihre Belegschaft verlagern und ihr hohe zeitliche Flexibilität abverlangen. Mit digitalen Plattformen im Internet, mobilen Endgeräten und einschlägigen Apps lässt sich der Personaleinsatz längst per Smartphone planen: Bei Bedarf können Mitarbeitende kurzfristig abgerufen werden; das ist etwa in der Reinigungsbranche, im Hotel- und Gaststättengewerbe oder in der ambulanten Pflege schon üblich. „Rechtsprechung und Gesetzgebung gehen an diesen informellen Varianten bislang vorbei“, stellte das IAQ-Team fest.

    Die Zahl der informellen Jobs „auf Abruf“ lässt sich auf Basis der vorliegenden Datensätze nur schwer bestimmen. Näher in den Blick genommen haben die beiden Autoren die Gruppe der Beschäftigten ohne vertraglich festgelegte Arbeitszeit – das sind rund 2,1 Millionen Menschen. Sie haben einerseits Dienstleistungsberufe und Helfertätigkeiten mit kurzen tatsächlichen Arbeitszeiten, anderseits aber Jobs mit akademischen Anforderungen oder Führungspositionen, die ein langes Tagespensum mit sich bringen. Wer 35 Wochenstunden und weniger arbeitet, hat mit über 72% ein extrem hohes Niedriglohnrisiko. Besonders betroffen von der Abrufarbeit mit niedrigem Stundenumfang sind Verkäufer, Hilfs- oder Reinigungskräfte sowie Kellner, egal ob sie formell oder informell auf Abruf arbeiten.

    Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0157/71283308, claudia.braczko@uni-due.de


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Dr. Karen Jaehrling, Tel. 0203/37 92635, karen.jaehrling@uni-due.de,
    Dr. Thorsten Kalina, Tel. 0203/37 91352, thorsten.kalina@uni-due.de


    Originalpublikation:

    http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Politik
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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