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19.08.2019 10:30

CO2-Zuschlag zur Energiesteuer rechtlich unbedenklich

Mandy Schoßig Öffentlichkeit und Kommunikation
Öko-Institut e. V. - Institut für angewandte Ökologie

    Die Einführung eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Dem Bund ist es gestattet, die im Grundgesetz vorgesehenen Steuertypen zu nutzen, um umweltpolitische Ziele wie den Klimaschutz zu verfolgen. So kann der Gesetzgeber auch mit einem CO2-Zuschlag zur Energiesteuer verfahren. Dies zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten von Öko-Institut und Prof. Dr. jur. Stefan Klinski.

    Juristisch entscheidend: CO2-Emissionen sind nicht Steuergegenstand, sondern Bemessungsgröße
    So habe das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zum Finanzverfassungsrecht dreierlei deutlich gemacht: Erstens darf der Bund keine neuen Typen von Steuern „erfinden“, die im Grundgesetz nicht bereits vorgesehen sind. Zweitens darf er innerhalb der dort festgelegten Typologie neue Steuern schaffen oder bestehende umgestalten. Und drittens darf er mit den danach gestatteten Steuern umweltpolitisch lenken.
    „Deshalb ist es dem Bund zwar verwehrt, die CO2-Emissionen selbst zum Gegenstand einer Steuer zu machen“, betont Prof. Dr. Klinski, „er darf aber bei der Energiesteuer so vorgehen, wie er es selbst bei der Kfz-Steuer schon vorgemacht hat: die CO2-Emissionen als Bemessungsgröße nutzen. Hierdurch lässt sich rechtssicher ein CO2-Preis einführen.“
    Die Energiesteuer, mit der Kraftstoffe und Heizstoffe wie Öl oder Gas besteuert werden, gehört ihrem Typus nach zu den im Grundgesetz vorgesehenen Verbrauchsteuern. Auf den Basissatz der Energiesteuer kann folglich ein Zuschlag erhoben werden, der nach den CO2-Emissionen der jeweiligen Stoffe bemessen wird.

    Juristische Missverständnisse in der politischen Debatte ausräumen
    Das auf eigene Initiative verfasste Gutachten soll zur Versachlichung der Debatte um eine CO2-Bepreisung beitragen. Es räumt mit vereinzelt in der öffentlichen Debatte geäußerten rechtlichen Zweifeln auf. Diese beruhen darauf, dass oft nicht klar zwischen Steuergegenstand und Bemessungsmaßstab unterschieden wird. Vielmehr wird aus der Bezeichnung „CO2-Zuschlag“ vorschnell darauf geschlossen, es sei gemeint, die CO2-Emissionen direkt zum Steuergegenstand zu machen.
    Zur konzeptionellen und rechtlichen Bewertung des Zuschlags sagt Friedhelm Keimeyer, Jurist beim Öko-Institut und Mitautor des Gutachtens: „Ein CO2-Zuschlag ist zwar kein Allheilmittel und es bedarf noch vieler weiterer Klimaschutzinstrumente. Er setzt aber einen finanziellen Anreiz zur Minderung der CO2-Emissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich und trägt damit dazu bei, die Klimaschutzziele zu erreichen.“
    „Der CO2-Zuschlag kann auf sehr einfache Weise eingeführt und unbüro-kratisch umgesetzt werden“, betonen beide Autoren. „Von diesem entschei-denden Vorteil gegenüber anderen Vorschlägen sollte sich die Politik nicht durch juristische Vorbehalte ablenken lassen, die sich bei näherem Hinsehen als nicht tragfähig erweisen.“

    Rechtliches Gutachten „Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer“ von Öko-Institut und Prof. Dr. jur. Stefan Klinski (https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/CO2-Zuschlag-zur-Energiesteuer.pdf)

    Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal um-gesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin vertreten.
    www.oeko.de | blog.oeko.de | twitter.com/oekoinstitut | www.oeko.de/e-paper


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Friedhelm Keimeyer
    Stellv. Leiter des Institutsbereichs
    Umweltrecht & Governance
    Öko-Institut e.V., Büro Berlin
    Telefon: +49 30 405085-308
    E-Mail: f.keimeyer(at)oeko.de

    Prof. Dr. Stefan Klinski
    Professor für Wirtschaftsrecht, insbesondere Umweltrecht an der
    Hochschule für Wirtschaftsrecht Berlin (HWR Berlin)
    Telefon: +49 30 69531883
    E-Mail: stefan.klinski(at)hwr-berlin.de


    Bilder

    Anhang
    attachment icon PM_Verfassungsrecht-CO2-Preise-Öko-Institut

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Energie, Recht, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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