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27.08.2019 09:30

Kritik am DVG: Wirtschaftsförderung statt Gesundheitsförderung setzt Vertrauen der Patienten aufs Spiel

Dr. Anne Klostermann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)

    Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) zum Kabinettsentwurfs für ein Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

    Mit ihrer aktuellen Stellungnahme an den Bundesrat verschärfen DGPPN und DGPs ihre Kritik am derzeitigen Kabinettsentwurf für ein „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG). Zum Schutz der Patientinnen und Patienten muss sichergestellt sein, dass Gesundheits-Apps den medizinisch-therapeutischen Behandlungsplan ergänzen und geregelten, evidenzbasierten Qualitätskriterien entsprechen. Das gilt insbesondere für komplexe Interventionen zur Behandlung psychischer Störungen. Ein zentraler Kritikpunkt lautet, dass in dem Gesetzentwurf keine ausreichenden Wirksamkeitsnachweise für die Erstattung von Digitalen Gesundheitsanwendungen gefordert werden. Dies führt zu einem Anreizsystem für die Industrie, möglichst günstige Produkte zu entwickeln, unabhängig von deren potenziellen Nutzen. Längst etablierte Prüfstandards für evidenzbasierte und sichere Medizin, wie sie für digitale Gesundheitsinterventionen bereits 2018 von DGPPN und DGPs formuliert wurden, werden vollkommen ignoriert.
    DGPPN und DGPs weisen zudem das Vorhaben des Gesundheitsministers entschieden zurück, Patienten den Einsatz von digitalen Gesundheitsanwendungen ohne Verordnung durch Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, nur per Zustimmung durch die Krankenkasse zu ermöglichen.
    Mit Blick auf den aktuellen Gesetzesentwurf muss sich der Gesundheitsminister deshalb den Vorwurf gefallen lassen, vor allem wirtschaftlichen Interessen zu folgen. Auf Kosten der Solidargemeinschaft und der Patientinnen und Patienten darf es aber keine Wirtschaftsförderung geben. Zwar begrüßen die Fachgesellschaften ausdrücklich den Vorstoß des Gesundheitsministers, Digitale Gesundheitsanwendungen auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig zu machen. Nur so kann diese wichtige Innovation im Alltag der Patientinnen und Patienten ankommen. Deren Vertrauen ist allerdings ein hohes Gut, es darf nicht durch einseitige Interessenspolitik aufs Spiel gesetzt werden.

    Zur aktuellen Stellungnahme von DGPPN und DGPs:
    https://www.dgps.de/uploads/media/2019-08-26_Gemeinsame_STN_DGPs-DGPPN_DVG.pdf

    Weiterführende Informationen:
    Qualitätskriterien (DGPPN/DGPs) für internetbasierte Selbstmanagementinterventionen für Prävention und Behandlung psychischer Störungen: https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/bc776d9ad4f557283d44e4278563fa9ee923b...

    Pressestelle der DGPs:
    Dr. Anne Klostermann
    Pressereferentin DGPs
    E-Mail: pressestelle@dgps.de
    Tel.: 030 280 47718

    Über die DGPs:
    Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs e.V.) ist eine Vereinigung der in Forschung und Lehre tätigen Psychologinnen und Psychologen. Die über 4700 Mitglieder erforschen das Erleben und Verhalten des Menschen. Sie publizieren, lehren und beziehen Stellung in der Welt der Universitäten, in der Forschung, der Politik und im Alltag.
    Die Pressestelle der DGPs informiert die Öffentlichkeit über Beiträge der Psychologie zu gesellschaftlich relevanten Themen. Darüber hinaus stellt die DGPs Journalisten eine Datenbank von Experten für unterschiedliche Fachgebiete zur Verfügung, die Auskunft zu spezifischen Fragestellungen geben können.
    Wollen Sie mehr über uns erfahren? Besuchen Sie die DGPs im Internet: www.dgps.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Medizin, Psychologie
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Kooperationen
    Deutsch


     

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