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08.12.2020 16:07

Wohnraum als Gut: Fachleute skizzieren verschiedene Modelle aus der Praxis

Anette Schober-Knitz Referat für Hochschulkommunikation und Marketing
HBC Hochschule Biberach

    Die Themen Einheimischen-Modell und Öffentliches Vergaberecht standen auf dem Programm der Baufachtage der Hochschule Biberach (HBC), die im November erstmals stattgefunden haben und die insbesondere die baurechtlichen Fragestellungen in den Fokus rückten – aufgrund der aktuellen Situation in einem digitalen Format.

    Dafür hatte die HBC – Veranstalter waren die Weiterbildungsstudiengänge Bachelor und Master Wirtschaftsrecht (Bau und Immobilien) – Praktiker aus dem gesamten Bundesgebiet eingeladen. Unter der Moderation des ehemaligen Ulmer Oberbürgermeisters Ivo Gönner und Professor Dr. Nobert Geiger, Dekan der Fakultät BWL (Bau und Immobilien) an der HBC, stellten Fachanwälte für Baurecht, etwa vom Bayerischen Gemeindetag, Vertreter der kommunalen Gebäudewirtschaft sowie aus der Leitungsebene ihre ganz praktischen Erfahrungen mit der Vergabe von Bauplätzen in Neubaugebieten vor.

    Dr. Wolfgang Patzelt, Rechtsanwalt aus München, schilderte, warum Kommunen bevorzugt nach dem sogenannten Einheimischen-Modell verfahren, insbesondere in begehrten großstadtnahen Lagen. Günstige Bauland werde so an „privilegierte Einheimische, z. B. Kinder örtlicher Handwerker“ vergeben. Ein Urteil des EuGH schon dem 2013 einen Riegel vor und verlangt eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe. Seither müssen Kriterien wie Bedürftigkeit, soziale Aspekte wie die Anzahl von Kindern oder pflegebedürftiger Angehörigen berücksichtigt werden. Ein Ortsbezug wie Leben, Arbeiten oder Ausüben eines Ehrenamts in der betreffenden Gemeinde dürfe ebenfalls eine Rolle spielen, werde aber weniger gewichtet.

    Matthias Simon, Jurist beim Bayrische Gemeindetag, erläuterte die Komplexität der Bauland-Entwicklung, die aufgrund von rechtlichen Vorgaben und demographischen Entwicklungen, der Individualisierung der Lebensstile sowie Energie- und Klimafragen entstehe. Gleichzeitig sieht er das Problem einer übergroßen Nachfrage nicht in jeder Kommune gegeben; dies sei abhängig von der geografischen Lage. Ein „intelligenter Umgang mit dem Gut Wohnraum“ attestierten Simon und Moderator Gönner der Stadt Wien. Dort sei viel Wohnraum im Eigentum der Stadt verblieben, das zu angemessen Konditionen vermietet werde.

    Schließlich kam Stephan Mantz, Bürgermeister der Gemeinde Wain, zu Wort, der die notwendige Steuerung von Vergabeprozess thematisierte. Für die Gemeinde Wain hat er Kriterien festgelegt, die sich daran orientieren, wie das betreffende Gebiet gestaltet werden soll, ob junge Familien oder Senioren zu den Zielgruppen gehören und Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Entwickelt wurde dafür die Plattform „Baupilot“, die die Auswertung dieser Kriterien in einem Scoring-Verfahren vornimmt und geeignete Bewerber ermittelt.

    Der rechtliche Rahmen, in dem Kommunen ihre Bauaufträge vergeben dürfen, war Thema des zweiten Veranstaltungstages. Dr. Marcus Hödl, Rechtsanwalt aus München, referierte zum Thema „Vergabe von Bau- und Planungsleistungen für die Realisierung von Breitbandprojekten“ und zeigte auf, wie die Bundesregierung den digitalen Wandel bis 2025 vollziehen will. Hödl stellte dar, dass keine EU-weite Ausschreibung notwendig sei, „jedoch der Geist und die Grundsätze des EU-Vergaberechts wie die Gebote der Wirtschaftlichkeit, des fairen Wettbewerbs und der Transparenz“ zu beachten seien.
    In einem weiteren Beitrag ging es um die „Vor- und Nacheile des Architektenwettbewerbs und innovative Alternativen bei der Vergabe komplexerer Architektenleistungen“ – und um Fragen der Gestaltung oder des Denkmalschutzes. Axel C. Sperling empfahl für Vorhaben wie z. B. ein Kulturhaus oder eine Konzerthalle eine Gestaltungsstudie mit Zuschlagkriterien zu erstellen – ein aus sein seiner Sicht „probates Mittel“ der Vergabe. Darüber hinaus vertiefte Daniel Nikolaides, Stadtrechtsdirektor und Leiter des Amts für Gebäudewirtschaft aus Mannheim, die Vor- und Nachteile der Vergabe an einen Generalunternehmer. Dies bringe zeitliche und rechtliche Entlastung für Kommunen, aber auch höhere Kosten um etwa 20 Prozent. Christian Buck, Leiter des Amtes für Gebäudewirtschaft in Kempten, betonte die Wichtigkeit eines transparenten Verfahrens und die Pflicht der Behörde zur Dokumentation aller Entscheidungsschritte. Nur Kriterien und Entscheidungen, die schriftlich hinterlegt werden, dürften bei der Vergabe Berücksichtigung finden.

    Die Baufachtage gaben einen spannenden Überblick über aktuellen Diskussionen und Verfahren aus der Praxis – dies bestätigten die Moderatoren Ivo Gönner und Norbert Geiger gleichermaßen. „Es hat mir Freude gemacht durch die Veranstaltung zu führen und die Vorträge waren auch für mich interessant“, so Gönner am Ende der Baufachtage der Hochschule Biberach. Auch die Gäste lobten die thematische Zusammenstellung und das digitale Format, das eine niederschwellige Teilnahme ermöglichte – ohne Anreise und mit vertretbarem zeitlichem Aufwand.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Professor Dr. Norbert Geiger, Fakultät BWL (Bau und Immobilien)


    Weitere Informationen:

    http://www.hochschule-biberach.de
    http://www.weiterbildung-biberach.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Bauwesen / Architektur, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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