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18.01.2021 16:00

Strahlentherapie nicht aus Sorge vor Corona verschieben!

Dr. Bettina Albers Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e. V.

    Viele Patientinnen und Patienten zögern aus Angst vor SARS-CoV-2 notwendige Therapien hinaus, sogar Krebstherapien. Auch Strahlentherapien werden verschoben, obwohl die Ansteckungsgefahr in den Strahlenkliniken gering ist und ein Therapieaufschub zu einer schlechteren Prognose führen kann. Die DEGRO rät Betroffenen, die Krebstherapien durchzuführen, unter strikter Einhaltung der AHA-Regeln in den Kliniken. Bei großer Sorge und sehr schlechtem Allgemeinzustand sollte das Gespräch mit dem behandelnden Radioonkologen gesucht werden, um eine individuelle Risikobewertung vorzunehmen. In einigen Fällen kann eine Änderung der Fraktionierung oder Verkürzung der Therapie erfolgen.

    Die Sorge vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 hat viele Krebspatientinnen und -patienten „infiziert“, die sich einer Strahlentherapie unterziehen müssen. Oft geschwächt von einer vorhergehenden Operation oder Chemotherapie fürchten sie den Gang in Kliniken, in denen derzeit zahleiche Corona-Patienten behandelt werden. Die im Fernsehen gezeigten Bilder von Intensivstationen machen vielen Menschen Angst, insbesondere denen, die um die eigene Anfälligkeit wissen. „Vorsicht ist gut und der Schutz vor einer möglichen Ansteckung noch besser, die Angst sollte aber nicht zu irrationalen Entscheidungen führen, erklärt Univ.-Prof. Dr. Stephanie E. Combs, Pressesprecherin der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO). „Wir erleben, dass immer mehr Patientinnen und Patienten die Strahlentherapie aus Sorge vor einer SARS-CoV-2-Infektion nicht antreten. Oft bleiben sie auch einfach nur weg, ohne mit uns Behandlern zu sprechen. Eine Krebstherapie zu verschieben, bedeutet aber immer auch, das Risiko eines Rezidivs einzugehen oder sich gar die Chance auf eine Heilung zu verspielen. In der Krebstherapie wurden die Behandlungsregimes über Jahre und Jahrzehnte optimiert, auch der Zeitpunkt einer Therapie spielt eine Rolle. Wir wissen beispielsweise, in welchen Behandlungszeitraum eine Strahlentherapie den höchsten Therapieerfolg erzielt. Verstreicht dieser Zeitraum, ist die Aussicht auf Heilung in vielen Fällen limitiert. Eine Krebstherapie lässt sich nur in Ausnahmefällen um ein paar Wochen oder Monate verschieben.“

    Doch wie sollen Patientinnen und Patienten mit der Sorge vor einer COVID-19-Erkrankung umgehen? „Konstruktiv“, rät die Expertin und verweist auf die konsequente Anwendung der AHA-L-Regeln. Krebspatientinnen und -patienten empfiehlt sie das Tragen von FFP2-Masken, denn sie schützen auch den Träger. Außerdem sollten die Kontaktbeschränkungen sehr ernst genommen werden. „Wir wissen, dass das Infektionsrisiko von denen, die sich schützen, sehr gering ist. Wir sehen beispielsweise eine relativ geringe Infektionsrate in den Krankenhäusern, selbst beim Personal auf COVID-19-Stationen. Das zeigt, dass die Maßnahmen wie FFP2-Masken, Schutzkleidung und konsequente Handhygiene funktionieren und einen effektiven Schutz bieten.“

    Doch es gibt einige Krebspatientinnen und -patienten, für die es schwer oder gar unmöglich ist, FFP2-Masken zu tragen, beispielsweise solche, die eine Krebserkrankung der Atemwege erlitten haben. Auch bei anderen, sehr vulnerablen Patientinnen und Patienten kann es ratsam sein, die Klinikkontakte möglichst gering zu halten. Das bedeutet aber nicht, dass auf die Krebstherapie verzichtet werden sollte.

    „Es gibt verschiedene Lösungsstrategien zur Minimierung eines Ansteckungsrisiskos, ohne den Erfolg der Krebstherapie zu gefährden. Daher ist es wichtig, dass die Patienten nicht einfach wegbleiben, sondern mit uns in Kontakt treten. Der Radioonkologe/die Radioonkologin kann den Betroffenen immer auch im Einzelfall Therapiemodifizierungen vorschlagen, die oft ebenso effektiv sind wie die ursprünglich angedachte Behandlungsoption“, erklärt Prof. Combs. So könne manchmal die Therapiereihenfolge umgestellt werden, beispielsweise könne bei Prostatakrebspatienten die Strahlentherapie die medikamentöse Hormontherapie der Bestrahlung vorgeschaltet werden. Eine zweite Möglichkeit ist, das sogenannte Fraktionierungsschema zu ändern: Statt häufiger mit geringeren Dosen zu bestrahlen, könne die Strahlentherapie auch mit weniger Sitzungen, aber höheren Dosen erfolgen. Diese Option ist für die Patientinnen und Patienten vorteilhaft, bei denen die Klinikbesuche reduziert werden sollten, weil sie nicht in der Lage sind, durch eine FFP2-Maske zu atmen, oder die extrem vulnerabel sind, wie z.B. nach einer Hochdosischemotherapie. „Auch hier müssen die Betroffenen keine schlechtere Prognose befürchten, denn am Ende kommt es immer auf die verabreichte Gesamtdosis an“, so die Expertin. Sie appelliert abschließend, mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten in Kontakt zu treten, anstatt einfach der Therapie fernzubleiben. „Im Gespräch lassen sich immer die individuell bestmöglichen Lösungen finden!“

    DEGRO-Pressestelle
    Dr. Bettina Albers
    Tel. 03643/ 776423
    Mobil 0174/2165629
    albers@albersconcept.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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