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04/28/2011 08:30

Sozialgericht: Kardiologen mit Zusatzqualifikation haben Anspruch auf Vergütung von Kardio-MRT

Christiane Limberg Pressestelle
Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V.

    Vom 27. – 30. April 2011 findet in Mannheim die 77. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) statt

    Gute Nachrichten für Herzspezialisten: Auch Kardiologen, nicht nur Radiologen, müssen unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Kernspintomographie und der MR-Angiographie von der Kassenärztlichen Vereinigung vergütet bekommen, berichtete heute am Rande der 77. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) Prof. Dr. Eckart Fleck (Deutsches Herzzentrum Berlin). Von Mittwoch bis Samstag (27. bis 30. April) diskutieren in Mannheim mehr als 7000 Teilnehmer aus rund 25 Ländern aktuelle Entwicklungen aus allen Bereichen der Kardiologie. Der Experte berief sich dabei auf ein Urteil der 71. Kammer des Sozialgerichts Berlin von 6. April d.J., das in erster Instanz erging.

    Erstmals hat damit ein Gericht anerkannt, dass kardiovaskuläre MR-Untersuchungen nicht nur von Radiologen, sondern auch von Kardiologen mit der fachgebundenen Zusatzqualifikation gegen Kostenersatz durchgeführt werden dürfen. Prof. Fleck: „Das Urteil hat eine wichtige Signalwirkung über den Anlassfall hinaus. Denn damit ist nun erstmals gerichtlich etabliert, dass Kardiologen besonders qualifiziert für die Durchführung und Beurteilung kardiovaskulärer MRT-Untersuchungen sind.“

    Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: „Die Spezialisierung des medizinischen Fachwissens ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass die durch MRT-Untersuchungen gewonnenen Bilder, insbesondere Bewegungsbilder und Funktionsanalysen, fachgerecht nur noch durch den Facharzt mit dem entsprechenden Spezialwissen im Bezug auf das untersuchte Organ interpretiert werden können. Genau dieses Spezialwissen ist Gegenstand der Ausbildung zum Kardiologen, nicht aber Gegenstand der Ausbildung zum allgemeinen Radiologen. Die Kammer schließt sich den Darstellungen des Klägers an, nach denen eine Interpretation der MRT-Befunde des Herzens tiefgehende Kenntnisse in der Pathoanatomie, der Pathophysiologie von Herz-Kreislauferkrankungen und der klinischen Kardiologie erfordern. Der Kläger hat auch weiter überzeugend dargelegt, dass das besondere Fachwissen der Kardiologen ein wesentlicher Grund dafür ist, dass Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Kardio-MRT regelmäßig von Kardiologen für Radiologen abgehalten werden (…).“

    Kontakt:
    Pressestelle der DGK
    Achenbachstraße 43
    40237 Düsseldorf
    Tel.: 0211 / 600692 - 51
    Fax: 0211 / 600692 - 10
    Prof. Dr. Eckart Fleck (Pressesprecher, Berlin)
    E-Mail: fleck@dhzb.de
    Christiane Limberg (Pressereferentin, Düsseldorf)
    E-Mail: limberg@dgk.org

    Vom 27.-30. April 2011 in Mannheim:
    Kongress-Pressebüro: 0621 / 4106 - 5002
    B & K Medien- und Kommunikationsberatung: 0621 / 4106 – 5005;
    mobil 0043-676-6356775

    Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung e.V. (DGK) mit Sitz in Düsseldorf ist eine wissenschaftlich medizinische Fachgesellschaft mit heute mehr als 7500 Mitgliedern. Ihr Ziel ist die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der kardiovaskulären Erkrankungen, die Ausrichtung von Tagungen und die Aus-, Weiter- und Fortbildung ihrer Mitglieder. 1927 in Bad Nauheim gegründet, ist die DGK die älteste kardiologische Gesellschaft in Europa. Weitere Informationen unter www.dgk.org.


    More information:

    http://www.dgk.org


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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Medicine
    transregional, national
    Research results, Scientific conferences
    German


     

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