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10/13/2011 09:28

Podiumsdiskussion Ernährung am Lebensende – therapeutisches und ethisches Dilemma

Florian Klebs Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Hohenheim

    Freitag 14.10.2011 19:00 Uhr
    Universität Hohenheim, Hörsaal B1, Garbenstrasse 30, 70599 Stuttgart

    Von Recht und Ethik bis zur künstlichen Ernährung und Patientenverfügung: Bei der Podiumsdiskussion in der Universität Hohenheim stellen sich führende Vertreter von Bundesgerichtshof, Nationalem Ethikrat und Gesellschaft für Ernährungsmedizin dem ethischen Dilemma, das die Ernährung am Lebensende stellen kann. Organisator und Co-Moderator ist Prof. Dr. med. Konrad Biesalski, Ernährungsmediziner der Universität Hohenheim.

    Es diskutieren:
    • Dr. Sonja Rothärmel, Juristin Schwerpunkt Bioethik
    • Prof. Dr. Cornel Sieber, Präsident der dt. Ges. für Ernährungsmedizin
    • Dr. Rolf Raum, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

    Moderation:
    • Prof. Dr. Hans K. Biesalski, Ernährungsmediziner der Universität Hohenheim
    • Dr. Wilfried Kügel, Fachanwalt und Dozent für Lebensmittelrecht

    Die öffentliche Podiumsdiskussion ist eine Co-Veranstaltung der Universität Hohenheim und des Rotary Club Esslingen-Filder. Sie findet im Rahmen der Rotary Lectures und des 5. PKE-Kongresses „Demographische Entwicklung – Herausforderung für Ernährungsteams“ statt.

    Aus dem Inhalt

    „Man ist, solange man isst“ – gerade beim (multimorbiden) Betagten führten Mangelernährung und künstliche Ernährung oft zu einem therapeutischen und auch ethischen Dilemma. Das Thema sei deshalb oft zentraler Inhalt von Patientenverfügungen, so Prof. Dr. Biesalski im Vorfeld der Diskussion.

    Aufgrund des demographischen Wandels werde sich die Zahl Betroffener inklusive ihrer Betreuungspersonen in den nächsten Jahren noch massiv vergrößern Ressourcenknappheit, auch gerade im personellen Bereich, eröffne ein zusätzliches Feld ethischer Probleme.

    Wie weit die längerfristige Substitutionsernährung mit Morbidität und Mortalität zusammenhänge, sei nach wie vor kontrovers. Deshalb wolle die Diskussion auch den Forschungsstand kritisch hinterfragen und Forschungslücken aufzeigen. Ebenfalls ein Thema: Der richtige Zeitpunkt zum Beginn aber auch Absetzen einer Sondenernährung.

    Juristisch werfe die Ernährung von Menschen am Lebensende zusätzliche Fragen auf, die verfassungs- und strafrechtlicher höchst Brisanz seien. Das aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes fließende Selbstbestimmungsrecht des Menschen, über sein Leben und damit auch über den eigenen Tod, auch im Sinne eines Rechts auf einen menschenwürdigen Tod zu bestimmen, stehe in der Praxis häufig im Konflikt mit der Verpflichtung der verantwortlichen Personen, lebenserhaltende Maßnahmen fortzuführen. Hier habe die Patientenverfügung eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen, aber zugleich zahlreiche neue Probleme, etwa wenn der mutmaßliche Wille des betroffenen Menschen nicht feststellbar oder trotz vorhandener Patientenverfügung weder ein Betreuer noch Bevollmächtigter vorhanden sei.

    Kontakt für Medien:
    Prof. Dr. med. Hans Konrad Biesalski, Universität Hohenheim, Food Security Center (Stellv. Leitung).
    Tel.: 0711/459-24112,E-Mail: biesal@uni-hohenheim.de


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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Philosophy / ethics, Social studies
    regional
    Scientific conferences, Transfer of Science or Research
    German


     

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