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11/14/2011 11:22

Geplante Änderung der Approbationsordnung für Ärzte missachtet geltendes Recht

Katharina Lemcke Geschäftsstelle des MFT
Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland

    Verstöße gegen Bundesärzteordnung und Lehrfreiheit der Universitäten

    Das Bundesministerium für Gesundheit plant schwerwiegende Eingriffe in das Medizinstudium und übersieht dabei geltendes Recht. Bei der Abschaffung des universitären Auswahlrechts für die Lehrkrankenhäuser zur praktischen Ärzteausbildung wird u. a. die Bundesärzteordnung missachtet. Die im Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung angestrebte Verpflichtung, nach der Universitäten mit allen theoretisch geeigneten Krankenhäusern Kooperationsverträge abzuschließen haben, lässt sich nicht mit der Bundesärzteordnung vereinbaren. Genau diese ist jedoch die gesetzliche Grundlage, auf der die Approbationsordnung fußt.

    In der Bundesärzteordnung wird geregelt, dass die Auswahl der Krankenhäuser für die praktische Ausbildung durch die Hochschulen erfolgt. "Der im Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung enthaltene Kontrahierungszwang steht eindeutig im Widerspruch zu dieser Vorgabe", erläutert Professor Dieter Bitter-Suermann, Präsident des Medizinischen Fakultätentags. "Eine Auswahl der Krankenhäuser ist dann offenkundig nicht mehr gegeben, wenn die Universität in Zukunft verpflichtet ist, mit allen Krankenhäusern Vereinbarungen abzuschließen. Damit steht der Verordnungsentwurf der gesetzlichen Grundlage entgegen, auf der er erlassen werden soll."

    Änderungen organisatorisch gar nicht machbar
    Jede Universität soll künftig ihre Lehrkrankenhauszahl von durchschnittlich 17 auf über 600 erhöhen. Ferner sollen die einzelnen Lehrkrankenhäuser nach 36 verschiedenen Logbüchern der Medizinischen Fakultäten ausbilden müssen. Die von der EU geforderte universitäre Aufsicht des Medizinstudiums ist schon rein organisatorisch dann nicht mehr durchführbar.
    "Von der Hochschulmedizin vorgetragene Sachgründe, warum das neue PJ-Krankenhausmodell nicht funktionieren kann, wurden vom Gesundheitsministerium ebenso wenig berücksichtigt, wie die zu erwartenden Qualitätsverluste bei der Ärzteausbildung", kritisiert Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands.

    Beschneidung der Grundrechte
    Der neue Kontrahierungszwang stellt einen massiven Eingriff in die Lehrfreiheit der Universitäten dar. Er verstößt damit auch gegen das Grundgesetz. Dies stellt Professor Max-Emanuel Geis von der Universität Erlangen-Nürnberg in einem Rechtsgutachten fest.

    Weitere Informationen unter:
    http://www.mft-online.de/presse-standpunkte/telegramm/stellungnahme-erste-verord...

    Ansprechpartnerin:
    Katharina Lemcke
    Deutsche Hochschulmedizin e. V.
    Alt-Moabit 96
    10559 Berlin
    Tel.: 030/6449 8559 -0, Fax: -11, E-Mail: berlin@mft-online.de

    Belegexemplar erbeten

    Der Verband "Deutsche Hochschulmedizin e. V." vertritt die Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika Deutschlands


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    Criteria of this press release:
    Business and commerce, Journalists, Scientists and scholars, Students, Teachers and pupils, all interested persons
    Medicine
    transregional, national
    Science policy, Studies and teaching
    German


     

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