Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 1. Februar 2013 alle Änderungsanträge zum Entflechtungsgesetz angenommen und die Anhebung der Bundesbeteiligung am Hochschulbau auf insgesamt 900 Millionen Euro befürwortet.
Die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zur Aufstockung der Mittel für den Aus- und Neubau von Hochschulen und Hochschulkliniken für 2014 bis 2019 auf 900 Mio. Euro jährlich sind vom Bundesrat angenommen worden. Ziel ist es, eine inflationsbereinigte gleichbleibende Wirkung der Bundesmittel zu erreichen. Damit soll aber auch der Tatsache Rechnung getragen, dass der Anteil des Bundes an der Hochschulfinanzierung weiter zurückgeht. „Die von den Ländern geforderte Steigerung der Bundesbeteiligung sehe ich als ein Bekenntnis der Politik zur Verbesserung der Hochschulinvestitionen“, kommentiert Professor Heyo Kroemer, Präsident des MFT Medizinischen Fakultätentages, den Beschluss der Ministerpräsidenten.
Zweckbindung für Hochschulen erforderlich
Entsprechend der Begründung zum Gesetzentwurf würde es der Bund begrüßen, wenn alle Länder ihre Bereitschaft erklärten, die Entflechtungsmittel weiter vollständig in den bisherigen Aufgabenbereichen einzusetzen. „Ich teile hier die Ansicht des Bundes, denn ohne eine Zweckbindung der Bundesmittel und auch eine entsprechende Aufstockung der Ländermittel werden die den Hochschulen gesetzten Ziele kaum erreicht werden können“, gibt Heyo Kroemer zu bedenken. Es wird nun darauf ankommen, ob der Deutsche Bun-destag die Änderungen der Länder akzeptiert.
Der MFT unterstützt als gemeinnütziger Verein die Fakultäten bei ihren gemeinsamen Bestrebungen zur Weiterentwicklung der medizinischen Forschung und Lehre und der damit verbundenen Krankenversorgung.
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