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03/28/2015 12:22

Berliner Institut für Gesundheitsforschung erhält gesetzliche Grundlage

Alexandra Hensel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Berliner Institut für Gesundheitsforschung / Berlin Institute of Health

    Der Vorstand des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung/Berlin Institute of Health (BIH) dankt dem Berliner Abgeordnetenhaus für die Verabschiedung des Gesetzes über das Berliner Institut für Gesundheitsforschung, mit dem der letzte Schritt im Gesetzgebungs­verfahren erfolgt ist. Damit wird das BIH jetzt in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts überführt. Das Gesetz wurde am 27. März 2015, mit breiter Zustimmung der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet. Rechtskräftig wird dieser Beschluss innerhalb der kommenden 14 Tage.

    „Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung ist nun eigenständig und rechtsfähig. Auf diesem festen Grund können wir die gemeinsame Forschung von Charité und MDC und damit die translationale und systemmedizinisch ausgerichtete Forschung in Berlin weiter ausbauen.“ Das erklärten der BIH-Vorstandsvorsitzende Prof. Ernst Th. Rietschel und die BIH-Vorstandsmitglieder Prof. Karl Max Einhäupl (Vorstandsvorsitzender der Charité - Universitätsmedizin Berlin) und Prof. Axel Radlach Pries (Dekan der Charité) sowie Prof. Thomas Sommer (wissenschaftlicher Vorstand, komm., des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin, MDC, Berlin-Buch).

    Der Gesetzesbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein für den Wissenschafts- und Gesundheitsstandort Berlin. Bereits seit Gründung des MDC 1992 arbeiten MDC und Charité erfolgreich in Einzel- oder Verbundprojekten zusammen. 2011 begannen die Einrichtungen sowie Bund und Land erste Gespräche über eine gemeinsame neue Institution der biomedizinischen Forschung. „Wir sind voller Freude, dass Bund und Land die stärkere Verbindung von Grundlagenforschung und klinischer Forschung, wie wir sie im BIH etablieren, seitdem konsequent vorangetrieben und alle notwendigen Schritte zur Institutionalisierung immer unterstützt haben“, erklärt der BIH-Vorstand. „Unser Forschungsansatz und die Bündelung der exzellenten Bereiche von MDC und Charité unter einem Dach werden langfristig dazu beitragen, entscheidende Fortschritte für die Gesundheit der Menschen zu erreichen“, sagt der Vorstand.

    Dem beschlossenen Gesetz zufolge ist das BIH eine außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtung des Landes Berlin im Bereich der Biomedizin. Mitglieder des BIH sind die hauptamtlich bei der Charité beschäftigten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren) sowie die leitenden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDC. Ihre Zugehörigkeit zu den Personal- und Dienststellen von Charité und MDC ist hiervon unberührt.

    Aufgabe des BIH ist es, einen gemeinsamen Forschungsraum zwischen MDC und Charité zu etablieren. Das Besondere daran: MDC und Charité bleiben voll rechtsfähige Gliedkörperschaften, also selbstständig. Die Einrichtungen können über eigene Belange – am MDC etwa die Forschung im Rahmenprogramm der Helmholtz-Gemeinschaft oder an der Charité Lehre, Forschung und Krankenversorgung – weiterhin unabhängig bestimmen.

    Das Gesetz über das Berliner Institut für Gesundheitsforschung umfasst auch das Gesetz über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft“ sowie Änderungen des Berliner Universitätsmedizingesetzes, die im Rahmen der Gründung des BIH nötig sind. Das MDC wird damit seine Rechtsform ändern und von einer Stiftung des öffentlichen Rechts in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt.

    Über das Berliner Institut für Gesundheitsforschung: Krankheits- und organübergreifende Prozesse im Fokus
    Im BIH bündeln das außeruniversitäre MDC und die universitäre Charité ihre experimentelle und klinische Forschung unter einem ganzheitlichen, systemmedizinischen Forschungsansatz. Im Fokus stehen krankheits- und organübergreifende Prozesse des menschlichen Organismus. Grundgedanke des BIH ist es, mit neuen wissenschaftlichen und technologischen Ansätzen Krankheiten besser zu verstehen und neue diagnostische, therapeutische und präventive Verfahren zu entwickeln oder bereits bewährte Methoden auf neue Gebiete anzuwenden. Das Ziel ist, durch Bündelung der Forschung Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung schneller in die Klinik zu übertragen und klinische Beobachtungen in Forschungsansätzen zu analysieren (translationale Forschung).

    Das BIH wurde im März 2013 von Charité und MDC gegründet. Bis Ende 2014 finanzierte der Bund das BIH über die Helmholtz-Gemeinschaft. Seit 2015 wird das BIH zu 90 Prozent vom Bund und zu 10 Prozent vom Land Berlin getragen. Bis 2018 wird das BIH mit rund 300 Millionen Euro gefördert. Über die „Private Exzellenzinitiative“ von Johanna Quandt werden durch die Stiftung Charité zusätzlich 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bereits zu Beginn des Jahres 2014 sind die ersten Forschungsprojekte des BIH gestartet, weitere Vorhaben haben Anfang 2015 ihre Arbeit aufgenommen.

    Kontakt:

    Alexandra Hensel
    Berliner Institut für Gesundheitsforschung/Berlin Institute of Health (BIH)
    T: 030 450 543 019
    E-Mail: hensel@bihealth.de

    Manuela Zingl
    Charité - Universitätsmedizin Berlin
    T: 030 450 570 400
    E-Mail: presse@charite.de

    Barbara Bachtler 

    Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) Berlin-Buch
    T: 030 9406 3896

    E-Mail: presse@mdc-berlin.de


    More information:

    http://www.bihealth.org
    http://www.charite.de
    http://www.mdc-berlin.de


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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Medicine
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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