Am 1. Juni 2007 trat die REACH-Verordnung in Kraft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie der REACH-CLP-Biozid Helpdesk nehmen das zehnjährige Jubiläum zum Anlass, um eine Bilanz zu ziehen. Deshalb laden sie am 30. Juni 2017 zur Informationsveranstaltung „Ein Jahrzehnt REACH: Sekt oder Selters!“ in die DASA Arbeitswelt Ausstellung nach Dortmund ein. Dabei betrachten und bewerten Vertreter der verschiedenen Akteure des europäischen Chemikalienrechts die Erfolge und Perspektiven der REACH-Verordnung.
Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung und das Inverkehrbringen sowie die Verwendung von chemischen Stoffen. Dabei verfolgt sie das Ziel, Mensch und Umwelt vor dem Einfluss von gefährlichen Stoffen zu schützen, den freien Warenverkehr von Stoffen im Binnenmarkt sicherzustellen und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Im Vergleich zu den Vorgängerregelungen setzt REACH dabei mehr auf die Eigenverantwortung der Industrie. Eine wesentliche Neuerung bestand in der Errichtung einer Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki. Hier laufen die Fäden der unterschiedlichen Regulierungsverfahren unter REACH zusammen.
Ein zentrales Element der REACH-Verordnung ist die Registrierungspflicht für Stoffe. In den ersten zehn Jahren wurden etwa 50.000 Registrierungsdossiers bei der ECHA eingereicht, größtenteils jeweils zum Ende der Übergangszeit der ersten beiden Registrierungsperioden 2010 und 2013. Bis zum 31. Mai 2018, wenn die dritte Übergangsphase endet, erwartet die ECHA etwa noch einmal diese Anzahl von Registrierungen. Die Zulassungspflicht bestimmter gefährlicher Stoffe ist ebenfalls eine wesentliche Neuerung der REACH-Verordnung. Wenn es für diese Stoffe keine Alternativen gibt, dürfen sie zwar unter strengen Bedingungen weiter verwendet werden, müssen allerdings dafür zugelassen werden.
Die Informationsveranstaltung „Ein Jahrzehnt REACH: Sekt oder Selters!“ ist nicht nur eine Rückschau aus verschiedenen Blickwinkeln auf die Erfolge der Verordnung. Sie wird ebenso die Bereiche beleuchten, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Bei der Veranstaltung werden sowohl Vertreter der chemischen Industrie als auch der Behörden die REACH-Verordnung aus ihrer Sicht bewerten. Während das Bundesumweltministerium REACH rückblickend bilanziert, geben die in Deutschland zuständigen Behörden Einblicke in ihre tägliche REACH-Praxis. Da eine reine Bestandsaufnahme zu kurz greift, werden auch künftige Perspektiven beleuchtet. Deshalb legen die Beiträge der ECHA und der Europäischen Kommission ein besonderes Augenmerk auf Erwartungen an REACH nach Ende der dritten Registrierungsphase im Jahr 2018.
Für die Teilnahme an der Informationsveranstaltung „Ein Jahrzehnt REACH: Sekt oder Selters!“ wird ein Betrag von 70 Euro erhoben. Anmeldeschluss ist der 16. Juni 2017. Weitere Informationen und das Programm gibt es im Internetangebot der BAuA unter http://www.baua.de/termine. Hier ist auch eine Online-Anmeldung möglich.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
http://www.baua.de
http://www.baua.de/dok/8708676 Direkter Link zum Programm und zur Anmeldung für die Veranstaltung „Ein Jahrzehnt REACH: Sekt oder Selters!“
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Chemie, Psychologie, Recht
überregional
Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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