Auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand heute der Gesetzesentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG). Das Parlament hat das Gesetz nun in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Es passt das bisherige Recht an die Veränderungen aufgrund der Digitalisierung an und schafft klare Regeln für gesetzlich erlaubte Nutzungen in Wissenschaft und Unterricht sowie für Bibliotheken. ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften begrüßt diese Entscheidung.
„Heute ist ein guter Tag für Bibliotheken, Autoren, Verlage und vor allem für den Wissenschaftsstandort Deutschland“, stellt Dr. Dietrich Nelle, Interimsdirektor von ZB MED, fest. „Die nach langer und intensiver Diskussion jetzt beschlossenen Regelungen basieren auf einem fairen Ausgleich der betroffenen Interessen.“
ZB MED ist als Einrichtung für die Forschung von dem neuen Gesetz direkt betroffen. Die klaren Regeln erleichtern die unkomplizierte Nutzung der Angebote wie auch die Zusammenarbeit mit den Verlagen. „Das neue Recht schafft gute Rahmenbedingungen für eine effektive Nutzung des vorhandenen Wissens und für die Produktion neuen Wissens für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft“, macht der Jurist Nelle abschließend deutlich.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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