idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
04.07.2017 12:56

Neues Gesetz erleichtert klinische Forschung im Zusammenhang mit Strahlenschutz

Stephanie Strehl-Dohmen Pressestelle
Deutsche Hochschulmedizin e.V.

    Mit dem „Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ werden erstmals Fristen für die Genehmigung von medizinischen Forschungsvorhaben mit Strahlenbelastung gesetzt. Damit sollen Genehmigungszeiten von bis zu zwei Jahren durch das Bundesamt für Strahlenschutz der Vergangenheit angehören.

    „Durch diese teilweise mehrjährigen Genehmigungszeiten waren deutsche Forscher in den vergangenen Jahren oftmals von der internationalen Erprobung neuer medizinischer Verfahren ausgeschlossen“, sagt Dr. Frank Wissing, Generalsekretär des Medizinischen Fakultätentages. „Entsprechend froh sind wir über die im Gesetz enthaltenen Fristen für den Bereich Medizinische Forschung“, so Wissing.

    Unter Federführung des KKS-Netzwerks hatte sich die Deutsche Hochschulmedizin gemeinsam mit anderen akademischen Organisationen, wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Patientenorganisationen und Industrieverbänden seit Jahren für die Einführung von Fristen in diesem Bereich eingesetzt. „Wir hoffen, dass zukünftig durch schnellere Genehmigungsverfahren auch in diesem Bereich wieder vermehrt klinische Forschung in Deutschland durchgeführt werden kann – zur Verbesserung der Behandlung der oftmals schwerkranken Patienten“, so Dr. Christoph Coch, Vorsitzender des Vorstands des KKS-Netzwerks. Das Strahlenschutzgesetz unterscheidet zudem zwischen dem Einsatz ionisierender Strahlung im Rahmen von Begleitdiagnostik (Anzeigeverfahren) und genehmigungsbedürftiger medizinischer Forschung. Im Bereich der genehmigungspflichtigen medizinischen Forschung beträgt die Frist, in der über einen Antrag entschieden sein muss, 90 Tage. Die zuständige Behörde kann die Frist unter bestimmten Voraussetzungen um 90 Kalendertage verlängern. „Die Möglichkeit einer Fristverlängerung sollte eine Ausnahme bleiben“, ergänzt Dr. Coch. Die Regelungen zur medizinischen Forschung treten zum 31. Dezember 2018 in Kraft.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).