Einladung zum Pressegespräch am 13. Juli, 10 Uhr im WZB
Fast jeder zehnte Schüler lernt in Deutschland an einer Privatschule. Das Grundgesetz schützt die Freiheit zur Errichtung und Unterhaltung von Privatschulen – unter einer Bedingung: Private Ersatzschulen müssen Kindern aus allen sozialen Schichten offen stehen. So schreibt es das sogenannte Sonderungsverbot (Artikel 7 Absatz 4) vor.
Halten Schulpolitik und Verwaltung diese Vorgabe ein? Wie effektiv kontrollieren sie die staatlich geförderten Privatschulen und deren Schulgeldpraxis? Sind Schulgebühren von mehreren hundert Euro pro Monat überhaupt verfassungskonform? Wie offen sind private Ersatzschulen wirklich?
Ein Forscherteam des WZB hat diese Fragen für die Bundesländer Berlin und Hessen genauer untersucht. Die Forscher prüften die aktuelle Rechtslage und Verwaltungspraxis. Erstmals haben sie die Schulgelder an allen Schulen in freier Trägerschaft in beiden Bundesländern erhoben bzw. ausgewertet. Auch auf den aktuellen Gesetzentwurf Baden-Württembergs zur Novellierung des Privatschulgesetzes geht die Studie ein.
Die Ergebnisse der Studie werden bei einem Pressegespräch am Donnerstag, 13. Juli 2017, um 10 Uhr im WZB (Raum A 310) vorgestellt.
Ihre Gesprächspartner sind:
Prof. Dr. hc. Jutta Allmendinger Ph.D, Präsidentin des WZB
Prof. Dr. Michael Wrase, WZB/Universität Hildesheim und einer der Autoren der Studie
Die Studie erscheint am 13. Juli als WZB Discussion Paper unter dem Titel "Defizite der Regulierung und Aufsicht von privaten Ersatzschulen in Bezug auf das Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 7 S. 3 GG".
Pressekontakt
Um Anmeldung zum Pressegespräch wird gebeten an:
Claudia Roth
WZB-Pressestelle
Tel.: 030/25491-510
claudia.roth@wzb.eu
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung
überregional
Pressetermine, Schule und Wissenschaft
Deutsch
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