Der Allgemeine Fakultätentag (AFT) spricht sich dafür aus, das Promotionsrecht ausschließlich den Universitäten vorzubehalten.
Immer wieder werden in der Öffentlichkeit Forderungen nach dem Promotionsrecht für Fachhochschulen erhoben und kontrovers diskutiert.
Mit einem einstimmig von mehr als 650 Mitgliedsfakultätentagen verabschiedeten Positionspapier nimmt der Allgemeine Fakultätentag (AFT) qualifiziert zur Frage des Promotionsrechts Stellung und begründet warum auch in der Zukunft nur die Fakultäten an Universitäten das Promotionsrecht haben sollten. Die entscheidende Begründung für den AFT sind die Sicherung der Qualität der Promotionen und die Sicherung der notwendigen breiten und auf einem entsprechenden soliden international anerkannten Forschungsfundament basierenden Betreuung der Promovierenden. Nur die Fakultäten an Universitäten können diese Forschungsstärke in der notwendigen Breite der Fächer im Hochschulsystem leisten und nachweisen.
Eine vergleichbare notwendige wissenschaftliche Vielfalt an Fachhochschulen zu gewährleisten ist nur durch kostspielige nicht begründbare Investitionen möglich. Dabei würde man sich dann jedoch ohnehin an dem Modell universitärer Fakultäten orientieren, diese kopieren und aus den Fachhochschulen „Mini-Universitäten“ machen, die im internationalen Forschungswettbewerb chancenlos blieben. Damit ginge aber gleichzeitig die bewährte und auch von der Gesellschaft und Wirtschaft geforderte Differenzierung der Profile der Hochschultypen verloren.
Der AFT betont im Zuge seiner Stellungnahme, dass der Bedarf an Durchlässigkeit im deutschen Bildungssystem ausreichend gegeben ist und geeignete Absolventen einer Fachhochschule natürlich ebenfalls an einer Universität promovieren können. Außerdem befürwortet der Allgemeine Fakultätentag ausdrücklich Initiativen, die Kooperation zwischen Fachhochschulen und Universitäten fördern, um forschungsstarken Kollegen von Fachhochschulen die verantwortliche Mitwirkung in Promotionsverfahren an Universitäten zu ermöglichen. Der AFT sieht darin den besten Weg für alle Beteiligten – Studierende, Gesellschaft, Wirtschaft und Hochschulen.
https://allgemeiner-fakultaetentag.de/archive/category/bekanntmachungen/position...
In der Einleitung wird von 650 Mitgliedsfakultätentagen gesprochen. Natürlich ist gemeint, dass der AFT aus 18 Mitgliedsfakultätentagen besteht und diese wiederum mehr als 650 Fakultäten vertreten
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
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Deutsch
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