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16.11.2017 10:04

„Europäische Säule Sozialer Rechte“ bestenfalls erster Schritt–EU muss Rechtsrahmen neu austarieren

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Analyse zur Verabschiedung morgen – Einladung zum WSI-Herbstforum

    „Europäische Säule Sozialer Rechte“ bestenfalls erster Schritt – EU muss Rechtsrahmen neu austarieren

    EU-Kommission, Europäischer Rat und EU-Parlament wollen morgen, am 17. November, die „Europäische Säule Sozialer Rechte“ in Form einer gemeinsamen Proklamation verabschieden und so die soziale Dimension der EU stärken.

    Dr. Daniel Seikel, Europaexperte am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat das Konstrukt begutachtet – und kommt zu einem skeptischen Urteil: Es handele sich bestenfalls um den ersten Schritt auf dem Weg zu einem sozialeren Europa, analysiert Seikel in einem neuen WSI-Policy Brief.*

    Die soziale Säule besteht aus 20 sozialpolitischen Grundsätzen, die Seikel zufolge im Wesentlichen den Status quo widerspiegeln und rechtlich unverbindlich sind. Der Text enthalte Passagen, die in einem Katalog sozialer Rechte nichts verloren haben, wie zum Beispiel Warnungen vor zu hohen Sozialleistungen. Einzelne Elemente wie der Anspruch auf einen angemessenen Mindestlohn seien zwar durchaus als Fortschritt zu betrachten. Die Formulierungen seien allerdings sehr vage, es gebe keinerlei konkrete Zielmarken. Die Vorgaben seien ohne weiteres so weit auslegbar, dass man beispielsweise für Deutschland erklären könne, sie seien umgesetzt.

    Ob soziale Rechte auf EU-Ebene stärker zur Geltung kommen, hängt nach Seikels Einschätzung vor allem davon ab, ob die Kommission selbst sich an die proklamierten Grundsätze hält. Das Problem: „Ein allgemeines, unverbindliches Dokument wird gegen die Bedrohung der Grundlagen des europäischen Sozialmodells durch Grundfreiheiten, Wettbewerbsrecht, europäische Schuldenbremse, Troika und Defizitverfahren nichts ausrichten können.“ Um wirklich etwas gegen den Abbau sozialer Rechte auszurichten, empfiehlt der WSI-Experte, den Anwendungsbereich der im EU-Recht vorrangigen Grundfreiheiten – freier Verkehr für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen – rechtlich zu begrenzen, also beispielsweise die Tarifautonomie oder das Streikrecht auszunehmen. Zudem könnten konkrete europäische Mindeststandards für Sozialleistungen den Sozialschutz verbessern.

    Terminhinweis: „Soziale Rechte in Europa – ausbauen, stärken und durchsetzen“ ist das Thema des diesjährigen WSI-Herbstforums. Am 29. und 30. November referieren und diskutieren dazu in Berlin Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Politik. Die griechische Arbeits- und Sozialministerin Efi Achtsioglou hält am 30. November um 9 Uhr eine Keynote. Das komplette Programm: https://www.boeckler.de/veranstaltung_110260.htm

    Wir laden Journalistinnen und Journalisten zur Berichterstattung über das WSI-Herbstforum herzlich ein. Bitte melden Sie sich an bei presse@boeckler.de

    Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung

    Dr Daniel Seikel
    WSI, Experte für Europäische Politik
    Tel.: 0211-7778-632
    E-Mail: Daniel-Seikel@boeckler.de

    Rainer Jung
    Leiter Pressestelle
    Tel.: 0211-7778-150
    E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de


    Weitere Informationen:

    https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_17_2017.pdf - *Daniel Seikel: Was bringt die Europäische Säule Sozialer Rechte?, WSI Policy Brief Nr. 17, November 2017.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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