Seit 1999 ist der Anteil der Beschäftigten mit einem Arbeitszeitkonto um 21 auf 56 Prozent gestiegen. Der Anteil der Betriebe mit Arbeitszeitkonten hat sich um 17 auf 35 Prozent erhöht. Besonders häufig werden Konten mit einem kürzeren Ausgleichzeitraum genutzt. Langzeitkonten bleiben weiterhin die Ausnahme. Das geht aus einer am Dienstag erschienenen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Bei zwei von zehn Betrieben, die Arbeitszeitkonten führen, beträgt der Ausgleichszeitraum maximal ein halbes Jahr. Bei vier von zehn Betrieben müssen die Zeitguthaben oder -schulden innerhalb eines Zeitraums zwischen einem halben und einem Jahr ausgeglichen werden bzw. darf an einem Stichtag ein bestimmter Wert nicht über- oder unterschritten werden. Ebenfalls vier von zehn Betrieben haben Arbeitszeitkonten ohne einen feststehenden Ausgleichszeitraum. Hier sind die Ausgleichszeiträume entweder nicht geregelt oder aber nur grundsätzlich festgelegt und kurzfristig modifizierbar. So könnten Betriebe den Arbeitseinsatz an kurzfristige Schwankungen der Auftragslage anpassen, erklären die IAB-Forscher Peter Ellguth, Hans-Dieter Gerner und Ines Zapf. Beschäftigte wiederum könnten die Spielräume nutzen, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu verbessern.
Obwohl das im Jahr 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi-II-Gesetz“) die Nutzung von Langzeitkonten auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt hat, machen nur wenige Betriebe davon Gebrauch: Lediglich zwei Prozent führen separate Langzeitkonten. Dort angesparte Guthaben werden am häufigsten für längere Freistellungen sowie für Familien- oder Weiterbildungszeiten genutzt. Weniger bedeutend hingegen sind Konten, die eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit ermöglichen.
Arbeitszeitkonten sind je nach Branche deutlich unterschiedlich verbreitet. Mit 76 Prozent haben am häufigsten Betriebe der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung Arbeitszeitkonten, gefolgt von 59 Prozent der Betriebe im Bereich Energie, Wasser, Abfall und Bergbau sowie 54 Prozent im Bereich Produktionsgüter. Im Bereich Finanz- und Versicherungsdienstleistungen liegt der Anteil dagegen bei 26 Prozent, im Gastgewerbe bei 24 Prozent.
http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1518.pdf
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