idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
27.07.2018 12:32

KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit

Daniela Metz Zivile Sicherheitsforschung
VDI Technologiezentrum GmbH

    Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht Förderrichtlinie zur Stärkung des Innovationspotenzials von KMU und des Praxistransfers in der Sicherheitsforschung.

    Die zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Das Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023“ verbessert den Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft vor Bedrohungen, die zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden. Klein- und Mittelständische Unternehmen, sogenannte KMU, spielen dabei eine wichtige Rolle.

    KMU sind eine der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft, sie können schnell auf technische Neuerungen reagieren und Forschungsergebnisse in neue Technologien, Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen umzusetzen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat daher am 19. Juli 2018 die Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ veröffentlicht. Das BMBF will mit dieser themenoffenen Fördermaßnahme das Innovationspotenzial von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie den Praxistransfer in der zivilen Sicherheitsforschung stärken. KMU sollen dabei unterstützt werden, sich deutlich über den Stand der Technik hinaus weiterzuentwickeln, an den Bedarfen der Anwender auszurichten und Marktchancen im Bereich der zivilen Sicherheit zu nutzen.

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden Verbundprojekte von KMU gemeinsam mit relevanten Anwendern. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, können sich ebenfalls beteiligen. Der Nutzen eines Vorhabens muss in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen und die beantragten Fördermittel müssen überwiegend den beteiligten Unternehmen gewährt werden. Um eine Fokussierung zu erreichen, werden kleine Verbundprojekte bevorzugt, die sich auf wichtige Elemente der Wertschöpfungskette konzentrieren.

    Die Vorhaben müssen auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023“ ausgerichtet sein und innovative Sicherheitslösungen zum Ziel haben, die für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sind.

    Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:
    • Schutz und Rettung von Menschen, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz,
    • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
    • Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, polizeiliche Gefahrenabwehr,
    • Technologische Entwicklungen für zukünftige Sicherheitslösungen, zum Beispiel im Bereich Anlagensicherheit, Robotik oder zur Detektion von Gefahrstoffen,
    • Sicherheitslösungen für sich wandelnde Gesellschaften, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen und Organisationskonzepte,
    • Technologien und Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel digitale Lehr- und Lernmethoden oder moderne Übungs- und Simulationstechnologien.

    Sofern dies für die spätere Umsetzung in die Anwendungspraxis zielführend ist, sollen auch rechtliche Fragenstellungen (zum Beispiel Datenschutz, Haftungsfragen) und gesellschaftliche Aspekte mit einbezogen werden.

    Einreichung der Skizzen

    Zur Erstellung von Projektskizzen ist das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ auf dem Internet-Portal http://www.kmu-innovativ.de zu nutzen. Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar. Zusätzlich zur elektronischen Einreichung muss eine durch die Koordinatorin oder den Koordinator unterschriebene Druckfassung ergänzend beim Projektträger eingehen. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner beim Projektträger aufzunehmen.

    Im Rahmen dieser Bekanntmachung können Projektskizzen jederzeit eingereicht werden. Einreichungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Der letzte Einreichungsstichtag ist der 15. Oktober 2023.

    Ansprechpartner: Lars Winking, Projektträger Sicherheitsforschung, VDI Technologiezentrum GmbH, Tel.: +49 211 6214-323, E-Mail: winking@vdi.de

    Die gesamte Bekanntmachung finden Sie auf der BMBF-Seite unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1848.html


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungsprojekte, Kooperationen
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).