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03.08.2018 12:44

Ohnmacht immer ärztlich abklären lassen

Pierre König Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Herzstiftung e.V./Deutsche Stiftung für Herzforschung

    Hinter Bewusstlosigkeit können Herzprobleme stecken/ Checkliste der Herzstiftung hilft bei der Klärung der Ursache

    Eine kurze Bewusstlosigkeit kann harmlos oder lebensbedrohlich sein, je nach zugrunde liegender Ursache. Bei bestehenden Herzerkrankungen ist das Risiko für einen plötzlichen Herztod deutlich erhöht. Kurze Ohnmachtsanfälle oder Stürze mit unklarer Ursache sollten daher in jedem Fall vom Arzt abgeklärt werden. „Unbedingt erwähnen sollten Sie bei der Abklärung zum Beispiel, ob Sie kurz vor der Bewusstlosigkeit Hinweise auf Herzrhythmusstörungen gespürt haben“, sagt Prof. Dr. med. Wolfgang von Scheidt, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung und Kardiologe am Klinikum Augsburg. Diese können sich etwa durch Herzstolpern, Herzklopfen, Herzrasen oder auch einen deutlich langsameren Puls bemerkbar machen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch online unter https://www.herzstiftung.de/ohnmacht-was-tun.html . Eine „Checkliste Ohnmacht“ zur Zusammenstellung der Informationen für den Arztbesuch bietet die Herzstiftung kostenfrei per Telefon unter 069 955128400 oder per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de an.

    Bewusstlosigkeit lässt sich manchmal verhindern
    Leider tritt die Ohnmacht infolge von Herzrhythmusstörungen jedoch zumeist plötzlich und ohne Vorboten auf. In den Fällen einer harmlosen Reflexursache gehen der Bewusstlosigkeit häufig Vorwarnzeichen wie Schwindel, Benommenheit oder ein Schwächegefühl voraus. Teilen Sie dies Ihrem Arzt unbedingt mit. Er kann Ihnen einen einfachen Handgriff zeigen, wie sich eine Ohnmacht und damit auch ein Sturz in diesen Fällen meistens verhindern lässt.

    Diese Informationen braucht Ihr Arzt
    Informationen zum Ablauf der Ohnmachtsattacke liefern dem Arzt wichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Ursache. Ein wichtiger Hinweis für den Kardiologen ist beispielsweise die Angabe, ob die Bewusstlosigkeit unter körperlicher Anstrengung aufgetreten ist, etwa beim Treppensteigen oder Sporttreiben. Auch psychische Aufregung oder sexuelle Aktivitäten im Vorfeld der Ohnmacht sollten Sie dem Arzt mitteilen. Eine weitere wichtige Information ist die Einnahme Ihrer Medikamente. Nicht selten lösen zu hoch dosierte Blutdruckmedikamente Schwindel oder kurze Bewusstlosigkeit aus. Angaben zu Vorerkrankungen sowie zur Dauer sowie zum Ablauf der Bewusstlosigkeit helfen dem Arzt ebenfalls bei der Suche nach der Diagnose.

    34/2018
    Informationen:
    Deutsche Herzstiftung e.V.
    Pressestelle:
    Michael Wichert /Pierre König
    Tel. 069/955128-114/-140
    presse@herzstiftung.de
    https://www.herzstiftung.de


    Weitere Informationen:

    https://www.herzstiftung.de/ohnmacht-was-tun.html


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    Anhang
    attachment icon Ohnmacht immer ärztlich abklären lassen

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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