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07.12.2018 13:23

Neue Quotenregelung für Vergabe von Medizinstudienplätzen: KMK beschließt Entwurf für Staatsvertrag

Petra Wundenberg Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

    Thümler: „Notendurchschnitt allein bietet keinen Aufschluss über Eignung für den Arzt-Beruf“

    Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Rahmen ihrer heutigen (Donnerstag) Sitzung in Berlin den Entwurf für einen neuen Staatsvertrag über die Zulassung zum Medizinstudium beschlossen. Künftig werden 10 Prozent der begehrten Studienplätze nach der sogenannten Zentralen Erfahrungsquote vergeben. Berücksichtigt werden dürfen hier nur schulnotenunabhängige Kriterien, die von den Hochschulen bestimmt werden. Dazu können unter anderem berufliche Erfahrungen im medizinischen Bereich oder besonderes ehrenamtliches Engagement zählen. Die bisherige Wartezeitquote soll noch weitere zwei Jahre berücksichtigt werden und dann entfallen. Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017, das die bisherigen Zulassungsverfahren in Teilen für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Bis zum 31. Dezember 2019 muss deshalb eine Neuregelung auf den Weg gebracht werden.

    „Der Notendurchschnitt allein bietet keinen Aufschluss darüber, ob ein Studienplatzbewerber das Potenzial hat, ein guter Arzt zu werden. Es ist wichtig, bei der Zulassung zum Medizinstudium nicht nur die Abiturnote zum Maßstab zu machen. Empathie, soziale Kompetenz und die Fähigkeit, auch in Stresssituationen Ruhe zu bewahren – Eigenschaften wie diese sind für den Arbeitsalltag eines Mediziners wesentlich“, sagt Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler. „Ich freue mich, dass über die Einführung der neuen Erfahrungsquote diesen Kriterien künftig stärker Rechnung getragen wird.“ Bislang konnten lediglich innerhalb des Auswahlverfahrens an den Hochschulen für 15 Prozent der Studienplätze weitere Auswahlkriterien – beispielsweise Mediziner-Tests oder praktische Erfahrungen – herangezogen werden. „Dieser Ansatz wird durch die neue Quotenregelung gestärkt“, so Thümler weiter.

    Von der Neuregelung (betreffend 10 Prozent der Studienplätze) unberührt bleibt die „Hauptquote“, in der 30 Prozent der verfügbaren Studienplätze nach der Abiturdurchschnittsnote vergeben werden. 60 Prozent der Plätze werden weiterhin über das Auswahlverfahren an den Hochschulen vergeben.

    Der Entwurf für den Staatsvertrag wird nun den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder zur Beschlussfassung und Unterzeichnung vorgelegt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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