Die LMU-Juristen Ralf Kölbel und Nico Herold untersuchen die Umstände von Whistleblowing in Deutschland. Bislang gibt es wenige empirische Daten dazu. In einem neuen Projekt beleuchten die beiden LMU-Forscher, welche Erfahrungen Whistleblower mit firmeninternen Hinweissystemen machen.
Seit einigen Jahren wird in Deutschland verstärkt über die rechtliche Situation von Whistleblowern und eine „Schutzgesetzgebung“ debattiert, „doch es fehlt die empirische Grundlage“, sagt Ralf Kölbel, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an der LMU. Gemeinsam mit Dr. Nico Herold will der LMU-Jurist diese Forschungslücke mit einem neuen Projekt schließen. Dabei konzentrieren sie sich auf interne Hinweissysteme, die Unternehmen inzwischen zunehmend installieren.
Mehr über die Forschung zu Whistleblowing lesen Sie hier: https://www.uni-muenchen.de/forschung/news/2019/koelbel_whistleblowing.html
Für das Projekt „Berücksichtigung von Belastungslagen und Erwartungen von Hinweisgebern bei der Gestaltung von unternehmenseigenen Meldesystemen“ suchen Ralf Kölbel und Nico Herold Betroffene, die bereits Erfahrung mit betriebsinternen Hinweissystemen gemacht haben und bereit sind, vertraulich darüber zu berichten.
Professor Dr. Ralf Kölbel
Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie
Ludwig-Maximilians-Universität München
E-Mail: ralf.koelbel@jura.uni-muenchen.de
Dr. Nico Herold
E-Mail: Nico.Herold@jura.uni-muenchen.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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