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28.03.2019 14:42

Kirchliche Einrichtungen im europäischen Recht

Jens Wylkop M.A. Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Das Institut für Kirchliches Arbeitsrecht der Ruhr-Universität Bochum (RUB) lädt gemeinsam mit der Evangelisch-Theologischen Fakultät, der Katholisch-Theologischen Fakultät sowie der Juristischen Fakultät zu einer bisher einzigartigen Veranstaltung ein. Sie bringt theologische und juristische Gedanken zusammen und ermöglicht so einen fachübergreifenden Austausch. Zusammen mit beiden Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden sprechen sie über die weitreichenden Konsequenzen aus der aktuellen europäischen Rechtsprechung.

    Die Tagung „Identität und Profil kirchlicher Einrichtungen im Licht europäischer Rechtsprechung“ mit rund 220 Teilnehmern findet am 10. April 2019 von 11 bis 16.30 Uhr im Veranstaltungszentrum der RUB statt. Die Tagung ist ausgebucht. Vertreter der Medien sind herzlich willkommen. Die Veranstalter bitten um vorherige Anmeldung per E-Mail: kirchliches-arbeitsrecht@rub.de

    Die Veränderungen, die sich vor allem aus zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 ergeben – „Egenberger“ und „Chefarzt“ – werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für kirchliche Einrichtungen erheblich prägen und bestimmen. Das gilt für die Frage, wer in den Einrichtungen tätig werden darf, ebenso wie für die Frage, welche Anforderungen die Einrichtungen an ihre Mitarbeitenden stellen dürfen. Damit geht es darum, mit welcher Identität und mit welchem Profil kirchliche Einrichtungen arbeiten und ihre besondere Stellung in Gesellschaft und Rechtsordnung behaupten können.

    Creating Knowledge Networks

    Initiiert vom Institut für kirchliches Arbeitsrecht der RUB schließen sich Theologen und Rechtswissenschaftler zu einem Wissensnetzwerk zusammen, um einen fachübergreifenden Austausch zu ermöglichen. Das ist ein gelebtes Beispiel für die Strategie der RUB: Creating Knowledge Networks. Auf diese Weise besteht erstmals die Chance, gemeinsam mit allen drei Fachrichtungen sowie beiden Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden über die weitreichenden Konsequenzen aus der Neuentwicklung der Rechtsprechung nachzudenken.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. Jacob Joussen, Institut für Kirchliches Arbeitsrecht, Juristische Fakultät, Ruhr-Universität Bochum, Tel. 0234 32 28849, E-Mail: kirchliches-arbeitsrecht@rub.de


    Weitere Informationen:

    https://zrsweb.zrs.rub.de/lehrstuhl/joussen/2018/10/19/oeffentliche-fachtagung-z... – ausführliches Programm der Tagung


    Bilder

    Jacob Joussen leitet das Institut für kirchliches Arbeitsrecht. Er initiiert den Austausch von Juristen, Theologen, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden.
    Jacob Joussen leitet das Institut für kirchliches Arbeitsrecht. Er initiiert den Austausch von Juris ...
    Quelle: © RUB, Marquard


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Recht, Religion
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

    Jacob Joussen leitet das Institut für kirchliches Arbeitsrecht. Er initiiert den Austausch von Juristen, Theologen, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden.


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