Thümler: „Schlüssel für das Gelingen ist eine effiziente Projektstruktur“
Wissenschaftsminister Björn Thümler hat heute (3.4.) den Ausschuss für Haushalt und Finanzen über die Vereinbarung zur zentralen Organisation der Neubauvorhaben an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) informiert. Die Ausschussmitglieder nahmen das Modell zustimmend zur Kenntnis. Damit ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt, dass auf die Mittel des vom Land Niedersachsen geschaffenen Sondervermögens für die bauliche Sanierung der Krankenversorgung an den Hochschulkliniken zugegriffen werden kann.
„Der Schlüssel für das Gelingen der Vorhaben ist eine moderne und effiziente Projektstruktur“, sagte Minister Thümler. „Wir setzen beim Controlling auf Verantwortungsmanagement.“ Das Modell der zentralen Steuerung gewährleiste eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und vermeide Doppelstrukturen.
Die zwischen dem Land und den Kliniken getroffene „Vereinbarung über die zentrale Steuerung betreffend der Nachholung von Investitionen bei der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin der Universität Göttingen“ regelt, wie die Umsetzung der beiden Großprojekte künftig organisiert wird. Zur Wahrnehmung der Interessen des Landes wird eine Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen (DBHN) gegründet, deren Aufgabe die Steuerung und Kontrolle der Bauvorhaben ist, insbesondere die Verwendung der Finanzhilfe. Die DBHN hat die Rechtsform einer GmbH und wird zu 100 Prozent vom Land gehalten. Die operative Umsetzung der Bauprojekte übernehmen zwei an den Hochschulklinikstandorten ansässige, rechtlich- und organisatorisch selbstständige Baugesellschaften (MHH-BaugG und UMG-BauG). Diese werden mehrheitlich von den jeweiligen Hochschulen gehalten. Zur Durchführung der Vorhaben wird ihnen die Bauherrenverantwortung übertragen.
Die parlamentarische Kontrolle der Finanzierung der Bauvorhaben ist während des gesamten Bauprozesses garantiert. Die erforderlichen Maßnahmenfinanzierungspläne müssen durch den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen werden. Parlamentarier sowie der Landesrechnungshof werden fortlaufend über den Sachstand informiert.
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