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28.06.2019 14:03

Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Forschungsförderung

Aylin-Diana Gabereder Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

    Der Bundesrat hat sich heute (28. Juni) mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Forschungsförderung befasst und sich für zahlreiche Änderungen ausgesprochen. Neben anderen Bundesländern hat sich auch Baden-Württemberg intensiv mit Änderungsvorschlägen in das Bundesratsverfahren eingebracht.

    Der Gesetzentwurf ist aus Sicht von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in wesentlichen Punkten überarbeitungsbedürftig. „Das Forschungszulagengesetz ist ein großer Fortschritt. Der Gesetzentwurf greift aber an wesentlichen Stellen zu kurz. Die Bundesregierung hat vor allen Dingen versäumt, wichtige Stellschrauben zur Innovationsförderung richtig zu stellen“, sagte die Ministerin in Berlin. Zudem gehe der Gesetzentwurf an den Bedürfnissen des Mittelstandes vorbei.

    „Unser Einsatz hat sich gelohnt. Ich bin sehr zufrieden, dass wir mit unserer Initiative erfolgreich waren und unsere Kritikpunkte im Bundesrat Zustimmung gefunden haben. Nun ist es an Bundesregierung und Bundestag, die von einer breiten Mehrheit der Länder angestrebten Vorschläge sorgfältig zu prüfen und zu übernehmen“, sagte Hoffmeister-Kraut.

    „Wenn Auftragsforschungen nicht berücksichtigt werden, verschärfen sich die Wettbewerbsnachteile kleiner und mittlerer Unternehmen paradoxerweise noch weiter“, führte die Ministerin aus. „Die steuerliche Förderung müsse sich deshalb auch auf externe Forschungsaufträge erstrecken, sodass auch kleine und mittlere Unternehmen ohne nennenswerte Forschungsabteilung von einer Zulage profitieren können.“ Verschiedene Untersuchungen belegen laut Hoffmeister-Kraut, dass die Innovationsaktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen schon seit einigen Jahren rückläufig sind. „Dieser Entwicklung müssen wir dringend durch eine gezielte Stärkung der Innovationskraft entgegentreten“, appellierte die Ministerin.

    „Außerdem halte ich das vorgesehene Antrags- und Prüfverfahren für zu kompliziert. Wir brauchen für die Gewährung der Zulagen keine Zweistufigkeit mit noch dazu voneinander getrennten Stellen“, sagte die Wirtschaftsministerin. Sie sei überzeugt, dass es einfachere und unbürokratischere Wege gebe.

    „Wir befinden uns inmitten einer digitalen Transformation unserer Wirtschaft, die sich auf komplette Wertschöpfungsketten so gut wie aller Branchen erstreckt“, so Hoffmeister-Kraut. Gleichzeitig werde der globale Wettbewerb - noch dazu in einem von wachsenden protektionistischen Unsicherheiten geprägten Klima - immer härter. „Deutschlands Zukunft hängt entscheidend von unserer Innovationskraft ab. Das heißt: von der Fähigkeit unserer Unternehmen, vorhandene Produkte laufend zu verbessern, neue zu entwickeln und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Schlüssel und damit die Grundlage für Arbeitsplätze in der Arbeitswelt 4.0 gerade auch kleiner und mittlerer Unternehmen ist eine kontinuierlich und nachhaltig betriebene Forschung und Entwicklung.“


    Weitere Informationen:

    https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pr...


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Organisatorisches
    Deutsch


     

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