Das Statistische Bundesamt vermeldet heute für das aktuelle Wintersemester die Zahl von 2,9 Millionen Studierenden sowie von 508.000 Studienanfängerinnen und -anfängern an deutschen Hochschulen. Dazu der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Dr. Peter-André Alt, heute in Berlin: „Die anhaltend hohen Studierendenzahlen bleiben eine Herausforderung für die Hochschulen. Erneut haben deutlich mehr als eine halbe Million junger Menschen ein Studium aufgenommen. Die Hochschulen stehen in der Pflicht, jeder und jedem einzelnen angemessene Studienbedingungen zu bieten, insbesondere eine gute Betreuung durch ausreichend Lehrpersonal."
Das Statistische Bundesamt vermeldet heute für das aktuelle Wintersemester die Zahl von 2,9 Millionen Studierenden sowie von 508.000 Studienanfängerinnen und -anfängern an deutschen Hochschulen. Dazu der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Dr. Peter-André Alt, heute in Berlin:
„Die anhaltend hohen Studierendenzahlen bleiben eine Herausforderung für die Hochschulen. Erneut haben deutlich mehr als eine halbe Million junger Menschen ein Studium aufgenommen. Die Hochschulen stehen in der Pflicht, jeder und jedem einzelnen angemessene Studienbedingungen zu bieten, insbesondere eine gute Betreuung durch ausreichend Lehrpersonal.
Der unbefristete Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, den Bund und Länder im Juni geschlossen haben, hat dafür wichtige Weichen gestellt. Für den Erfolg sind jetzt zwei Dinge entscheidend: Die Hochschulen brauchen den notwendigen Spielraum, um die Mittel vor Ort bedarfsgerecht einzusetzen. Und die zusätzlichen Mittel des Bundes müssen durchgängig und angemessenen von den Ländern gegenfinanziert werden. Beides müssen Bund und Länder bei ihren weiteren konkreten Vereinbarungen berücksichtigen, wenn der Zukunftsvertrag zu dem erhofften Erfolg werden soll.“
Der Hochschulpakt zur Bewältigung des Studierendenhochs läuft 2020 aus und wird durch den Zukunftsvertrag fortgeführt. Bund und Länder stellen damit die Finanzierung des Studierendenhochs auf eine dauerhafte Basis. Zurzeit beginnt zwischen Bund und Ländern ein Konsultationsverfahren über die im Vertrag vorgesehenen Verpflichtungserklärungen der Länder zur Umsetzung des Zukunftsvertrages.
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