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Event



03/21/2007 - 03/21/2007 | Dresden

Zur Föderalismusreform im Bereich Umwelt, insbesondere Raumordnung

Einladung zum Dresdner Planerforum mit Prof. Dr. Wilfried Erbguth, Universität Rostock

Gemessen an ihren Zielen, insbesondere der Zuständigkeitsentflechtung, muss die Föderalismusreform 2006, zumindest in dem hier behandelten Kontext, als gescheitert angesehen werden. Das beruht im Umweltrecht wie im Raumordnungsrecht schon auf dem Abweichungsrecht der Länder, das nur dort zu einer Zuständigkeitsklarheit beiträgt, wo abweichungsfeste Kerne (des Bundesrechts) fehlen - selbst dann aber nur vordergründig. Denn der Bund vermag durch Neuregelungen das Landesrecht wieder zu verdrängen, was seinerseits erneute Abweichungen der Länder nach sich ziehen kann bzw. wird.

Im Umweltrecht hätte allein die politisch entschlossene Einführung einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Umwelt resp. Umweltschutz, und zwar ohne jegliche Abweichungsmöglichkeit der Länder, zu einer wirklichen und zugleich problemadäquaten Zuständigkeitsentflechtung und zur Erreichung der übrigen gesetzgeberisch verfolgten Ziele, insbesondere zu besagter Europatauglichkeit geführt. So aber bleibt es beim Zustand der Kompetenzzersplitterung, der durch die Möglichkeiten der Abweichung eher noch verschärft worden ist. Ein modernes, nämlich integriertes Umwelt(schutz)recht lässt sich darauf nicht gründen.

Was die Raumordnung anbelangt, so gibt die neue Kompetenzordnung dem Bund zwar im Rahmen der konkurrierenden Zuständigkeit Möglichkeiten der Vollregelung im Bundes- wie im Länderbereich, all das aber vor-behaltlich gleichermaßen weitgesteckter Abweichungsmöglichkeit zugunsten der Länder. Indem Letzteres der Entscheidungsfindung jeden einzelnen Bundeslandes überlassen bleibt, und zwar mit Blick auf das "Ob", aber auch hinsichtlich der Reichweite, ermöglicht die neue Kompetenzordnung eine Variationsbreite an Bundes- und Landesrecht, die selbst ärgste Kritiker der vorherigen Rahmenkompetenz nachdenklich machen dürfte. Damit nicht genug: Ein Rest abweichungsfester Zuständigkeiten des Bundes, und zwar aus der nach früherer Rechtslage anerkannten Kompetenz kraft Natur der Sache, dürfte ebenfalls nicht zu retten sein - schlicht deshalb, weil angesichts der nunmehr erfolgten Zuweisung einer auch sachlichen Vollkompetenz des Bundes zur Raumordnung das Bedürfnis nach jener früheren Bundeszuständigkeit entfallen ist.

Professor Dr. Wilfried Erbguth, Jahrgang 1949. Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 1975 Promotion. 1975 bis 1978 Richter am Verwaltungsgericht Münster, ab 1978 Lehrtätigkeit in NRW. 1985 Habilitation. 1989 bis 1992 Professor an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 1992 Professor in Rostock, Lehrstuhl für Öffentliches Recht. Forschungsschwerpunkte: Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Baurecht, Planungsrecht, Umweltrecht, Europarecht, Völkerrecht.

Information on participating / attending:
Keine Teilnahmegebühr
Keine Voranmeldung erforderlich

Date:

03/21/2007 17:00 - 03/21/2007 19:00

Event venue:

Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V.
Veranstaltungssaal
Weberplatz 1
01217 Dresden
Sachsen
Germany

Target group:

Students, all interested persons

Email address:

Relevance:

regional

Subject areas:

Biology, Construction / architecture, Environment / ecology, Geosciences, Law, Oceanology / climate, Politics, Zoology / agricultural and forest sciences

Types of events:

Entry:

03/07/2007

Sender/author:

Birgit Hantusch

Department:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Event is free:

yes

Language of the text:

German

URL of this event: http://idw-online.de/en/event19751


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