Die Wirkung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Hinblick auf Rechtswissenschaft und Rechtsprechung in Deutschland und Polen steht im Mittelpunkt eines dreitägigen Kolloquiums der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU), das vom 23. bis 25. April 2010 an der "Leucorea" in der Lutherstadt Wittenberg stattfinden wird.
Ziel des Kolloquiums ist es, im wissenschaftlichen Gespräch zwischen den beiden benachbarten europäischen Staaten Deutschland und Polen auf der Grundlage von Beiträgen aus dem Strafrecht, dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht eine rechtswissenschaftliche und rechtspolitische Diskussion über Einflüsse und Wirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zu eröffnen. "In die Untersuchungen werden alle juristischen Medien, Gerichtsentscheidungen, rechtswissenschaftliche Abhandlungen und rechtspolitische Debatten einbezogen", sagt Prof. Dr. Armin Höland von der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der MLU, der zu den federführenden Organisatoren der Tagung gehört.
Zu der Veranstaltung werden rund 30 Teilnehmer aus Deutschland und Polen erwartet. Der Kreis wird Universitätsprofessoren, Richterinnen und Richter, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Persönlichkeiten aus der Rechtspolitik des Landes Sachsen-Anhalt sowie Studierende umfassen. Die Konferenzsprache ist Deutsch und Englisch.
Vorbereitet wird das Kolloquium von Professor Höland gemeinsam mit Prof. Dr. Andrzej Zoll, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Juristischen Fakultät der Jagiellonen-Universität in Krakau, unter Mitwirkung des Strafrechtsprofessors Dr. Werner Beulke von der Universität Passau und des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Michael Kilian von der halleschen Universität.
Fragestellungen werden unter anderem sein:
Welche Bezüge zur Rechtsprechung des EGMR finden sich in der Rechtsprechung in Deutschland und Polen? In welchem sachlichen Zusammenhang stehen die Bezüge?
Auf welche Weise, in welchem Zusammenhang und mit welchem Ziel wird die Rechtsprechung des EGMR in der rechtswissenschaftlichen Diskussion in Deutschland und Polen verarbeitet?
Welchen Niederschlag findet die Rechtsprechung des EGMR in der Rechtspolitik, beispielsweise in parlamentarischen Debatten und außerhalb der Parlamente in der Meinungs- und Politikbildung von NGO?
Welche Bedeutung haben Entscheidungen und Doktrinen des EGMR für die richterliche Praxis?
Wie ist das Verhältnis zwischen dem EGMR und den nationalen Obersten Gerichten aus der Sicht des EGMR?
Wie ist umgekehrt das Verhältnis der nationalen Obersten Gerichte zum EGMR aus der Sicht der nationalen Obergerichte?
Welche Bedeutung haben die EMRK und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die universitäre rechtswissenschaftliche Ausbildung?
Das Kolloquium wird gefördert aus Mitteln der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung (Frankfurt an der Oder) und der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit (Warschau).
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Armin Höland
Juristischer Bereich / Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung
Telefon: 0345 55 23150
E-Mail: hoeland@jura.uni-halle.de
Internet: http://hoeland.jura.uni-halle.de
Criteria of this press release:
Law
transregional, national
Scientific conferences
German
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