Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen deklariert. Sie betont die Universalität der Menschenrechte, ihre Unteilbarkeit und Interdependenz. Trotz der allgemeinen Zustimmung zu dieser Charta gibt es grundsätzliche Diskussionen sowohl um den Umfang der Menschenrechte, ihre kulturelle Herkunft, ihre internationale Durchsetzung und auch um den Umgang mit Menschenrechten in Extremsituationen wie Terror, Bürgerkrieg und Katastrophenfällen.
Neben den Fragen nach der Bestimmung der Menschenrechte und ihren Geltungsansprüchen werden praktisch-politische Fragen diskutiert. Dabei geht es vor allem um die Umsetzung: Wie und von wem kann gewährleistet werden, dass die Menschenrechte respektiert werden? Wie kann international auf Menschenrechtsverstöße reagiert, wie können sie geahndet werden? Zur Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen haben die Vereinten Nationen den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingerichtet, der 2003 mit der Vereidigung der ersten Richter seine Arbeit aufnahm. Doch diese Institution wird sehr unterschiedlich beurteilt, so haben eine Reihe von Staaten das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes nicht ratifiziert. Während fast alle EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet haben, hat Israel - wie auch die USA - in den Vereinten Nationen gegen das Statut votiert und dieses bisher nicht ratifiziert.
Gerade angesichts der internationalen Terrorgefahr wird diskutiert, ob es sinnvoll und notwendig ist, unter bestimmten Umständen die Geltung der Menschenrechte einzuschränken bzw. bewusst Verstöße gegen bestimmte Bestimmungen in der Deklaration der Menschen¬rechte zuzulassen. Hier geht es etwa um den Umgang mit dem Folterverbot: Kann es im Fall einer akuten terroristischen Bedrohung geboten sein, dieses Verbot aufzuheben? Oder legalisiert kein noch so extremer Fall Folter? Wie sind Aussagen juristisch zu bewerten, die unter Folter oder zumindest Folterandrohung entstanden sind? Welche Konsequenzen sind im zwischenstaatlichen Handeln zu ziehen, wenn bekannt ist, dass Folter faktisch in bestimmten Staaten eingesetzt wird?
Neben grundsätzlichen philosophischen wie auch aktuellen juristischen und politischen Fra¬en gibt es, seitdem in der Bio- und Gentechnologie in der jüngsten Vergangenheit enorme Fortschritte zu verzeichnen sind, eine erweiterte Diskussion über das Recht auf Leben. Neue, noch in der Forschung befindliche Behandlungsverfahren wie die Gentherapie und das therapeutische Klonen versprechen Heilungserfolge, allerdings um den Preis, dass menschliche Embryonen als Quellen von Zellmaterial genutzt werden müssen. Wie steht es bei menschlichen Embryonen um die Geltung der Menschenrechte? Gelten diese nur für alle geborenen Menschen? Oder muss das Recht auf Leben auch für Embryonen verbindlich sein, und sind bestimmte Therapieverfahren somit grundsätzlich illegal?
Auch wenn das Konzept der "Menschenrechte" nicht zuletzt auf jüdisch-christlichen und westlichen Traditionen aufbaut, bestehen doch zu bestimmten Aspekten sowie in der konkreten Umsetzung unterschiedliche Ansätze und Ansichten zwischen Deutschland und Israel, gerade auch im Fall der drei oben angeführten Beispiele. Auf der Veranstaltung des GIC "Die Universalität der Menschenrechte" sollen diese aktuellen Aspekte aufgegriffen und verschiedene Positionen von deutschen und israelischen Wissenschaftlern gegenübergestellt werden.
Programm für den 27. November 2005
10:00 Uhr Begrüßungen
Prof. Dr. Uriel Reichman (Interdisciplinary Center, Herzliya)
Prof. Dr. Dr. h.c. Gert Kaiser (Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf)
Dr. Wilhelm Krull (VolkswagenStiftung, Hannover)
10:30 Uhr Der internationale Schutz der Menschenrechte als ein Element einer Weltordnung
Prof. Dr. Jochen Abr. Frowein (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg)
11:00 Uhr Diskussionsrunde 1: Der Internationale Strafgerichtshof
Referat: Prof. Dr. Andreas Zimmermann (Direktor, Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht, Universität Kiel)
Israel und der internationale Strafgerichtshof
Korreferat: Prof. Dr. Yoram Dinstein (Tel Aviv University)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Moderation: Prof. Dr. Yoram Shachar (Interdisciplinary Center, Herzliya)
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Diskussionsrunde 2: Terror, Folter und Menschenrechte
Referat: Prof. Dr. Jan-Philipp Reemtsma (Hamburger Institut für Sozialforschung)
Korreferat: Dr. Guy Seidman (Interdisciplinary Center, Herzliya)
Moderation: Prof. Dr. Nathan Lerner (Interdisciplinary Center, Herzliya)
15:00 Uhr Kaffeepause
15:30 Uhr Diskussionsrunde 3: Das Recht auf Leben
Referat: Prof. Dr. Jochen Taupitz (Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim)
Korreferat: Dr. Hillel Sommer (Interdisciplinary Center, Herzliya)
Moderation: Prof. Dr. Amnon Rubinstein (Interdisciplinary Center, Herzliya)
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Veranstaltungssprache: Englisch
Hinweise zur Teilnahme:
Anmeldung
Tel.: 00972-9-952-7260,
oder per email: rsvp3@idc.ac.il
Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Bitte zeigen Sie den ausgeduckten Einladungsflyer den Sicherheitsbeamten am Eingang des Campus.
Termin:
27.11.2005 10:00 - 17:00
Veranstaltungsort:
Arison Building, Auditorium A206
The Interdisciplinary Center (IDC) Herzliya
Kanfei Nesharim St., Herzliya
46150 Herzliya
Israel
Zielgruppe:
Wissenschaftler
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
international
Sachgebiete:
Politik, Recht
Arten:
Eintrag:
22.11.2005
Absender:
Carolin Grape
Abteilung:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltung ist kostenlos:
nein
Textsprache:
Englisch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event15618
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