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Veranstaltung


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17.04.2008 - 18.04.2008 | Leipzig

Tagung 'Auf dem Weg zu einem Umweltgesetzbuch nach der Förderalismusreform' - Umweltgesetzbuch im Kreuzfeuer

Undurchsichtige Regelungen, doppelte Zuständigkeiten, komplizierte Handhabung - so sieht es aus, das Umwelt- und Naturschutzrecht Deutschlands, da es bis jetzt in vielen einzelnen Fachgesetzen verankert ist. Ein einheitliches Umweltgesetzbuch (UGB) soll das jetzt ändern. Es soll erstmals alle vorhandenen Fachgesetze zusammenfassen und vereinfachen. Die damit befassten und die davon betroffenen Berufs- und Interessengruppen - Rechtswissenschaftler, Anwälte und Vertreter der Behörden und Industrie - kommen jetzt auf einer Tagung zusammen, um den strittigen Entwurf zu diskutieren. Sie wird gemeinsam veranstaltet von der Universität und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig.

"Der Gesetzesentwurf wurde vom Bundesumweltministerium im November 2007 vorgelegt. Wir wollen früh kommunizieren, was durch das geplante Umweltgesetzbuch zu erwarten ist. Wir wollen aber auch die problematischen Punkte im Entwurf besprechen und kontrovers diskutieren.", so Professor Köck, Direktor des Instituts für Umwelt und Planungsrecht der Universität Leipzig und Departmentleiter am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Halle/ Leipzig, der die Tagung mit dem Titel 'Auf dem Weg zu einem Umweltgesetzbuch nach der Förderalismusreform' leitet.

"Eine materielle Verbesserung des deutschen Umweltrechts wird man nach der Vorlage des Refrentenentwurfs nicht mehr erwarten können. Mittlerweile wird man es schon als Erfolg bewerten müssen, wenn die bisherigen materiellen und prozeduralen Standards gehalten werden können", so Prof. Köck, "Es gibt aber zwei ganz entscheidende Neuerungen. Die sogenannte `integrierte Vorhabengenehmigung` soll das Genehmigungsverfahren für bestimmte - besonders umwelterhebliche - Vorhaben 'in einer Hand' konzentrieren und damit nicht zuletzt auch Erleichterungen für Investoren bringen. Wo früher fünf bis sechs Behörden zuständig waren, ist dann nur noch eine Institution federführend. Doch es ist noch nicht klar, für welche konkreten Vorhaben die Regelung künftig anzuwenden ist ."
Die zweite wesentliche Neuerung, die durch das UGB eingeführt werden soll, sind bundeseinheitliche Vollregelungen im Bereich des Naturschutzes und des Gewässerschutzes die durch die Föderalismusreform aus dem Jahre 2006 nun möglich geworden sind. Der Bund wird also künftig nicht mehr nur Rahmenregelung setzen, sondern darf in den genannten Bereichen bundesunmittelbar geltendes Recht setzen. "Dabei gibt es aber einen absurden Zustand: die Länder können sich weigern, die Regelungen des Bundes tatsächlich umzusetzen, weil sie seit der Föderalismusreform über verfassungsrechtlich verankerte Abweichungsreche verfügen ", betont Professor Köck. "Politisch wird mit weitgreifenden Veränderungen und Konsequenzen zu rechnen sein." Die daraus entstehenden Konflikte sind auch Thema einer kontroversen Podiumsdiskussion. Am 18. April von 9.00 - 10.30 Uhr prallen die Stimmen von Umweltministerien, Umweltschutzverbänden und Industrie aufeinander. Journalisten sind herzlich dazu eingeladen.

Wer mehr erfahren möchte, kann sich zur Tagung anmelden bei:
Katja Rath
Tel: 0341/ 2351693
Katja.rath@ufz.de

Hinweise zur Teilnahme:

Termin:

17.04.2008 - 18.04.2008

Veranstaltungsort:

Plenarsaal
Neues Rathaus der Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Sachsen
Deutschland

Zielgruppe:

Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler

E-Mail-Adresse:

Relevanz:

überregional

Sachgebiete:

Biologie, Meer / Klima, Politik, Recht, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft

Arten:

Eintrag:

20.03.2008

Absender:

Dr. Bärbel Adams

Abteilung:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Veranstaltung ist kostenlos:

nein

Textsprache:

Deutsch

URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event23064


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