Bei der Inbetriebnahme und dem Gebrauch des Lasers in der Medizin sind umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen. So ist für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 nach § 6 der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" ein Laserschutzbeauftragter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. dem Gemeindeunfallverband zu benennen und schriftlich zu bestellen.
Dieses Weiterbildungsseminar vermittelt ausführlich alle Informationen, über die der Laserschutzbeauftragte nachweislich verfügen muss, um seine Aufgabe verantwortungsvoll auszuüben. Es erfüllt die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift.
Der Kurs ist bei der Ärztekammer Niedersachsen und der Zahnärztekammer zertifiziert.
Hinweise zur Teilnahme:
Teilnehmerkreis:
Künftige Laserschutzbeauftragte einer Praxis oder Klinik und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen möchten.
Teilnahmegebühr: 320,- € zzgl. ges. MwSt.
In den Teilnahmegebühren sind enthalten:
Vortragsunterlagen, Kaffee, Getränke und Mittagsimbiss, Teilnahmebescheinigung
Termin:
29.11.2008 09:30 - 17:30
Veranstaltungsort:
LZH Laser Akademie GmbH
Garbsener Landstraße 10
30419 Hannover
Niedersachsen
Deutschland
Zielgruppe:
Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Biologie, Chemie, Maschinenbau, Medizin, Werkstoffwissenschaften
Arten:
Eintrag:
05.09.2008
Absender:
Dipl. Biol. Anja Nieselt-Achilles
Abteilung:
Marketing und Kommunikation
Veranstaltung ist kostenlos:
nein
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event24507
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