Im März tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Kraft, unmittelbar geltende Regelungen ersetzen die im bisherigen Bundesrahmenrecht enthaltenen Bestimmungen. Künftig kann auf einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage geplant und gearbeitet werden. Ausführungsgesetze der Länder können spezifische Ergänzungen und Anpassungen regeln, müssen sich dabei aber an den bundeseinheitliche "Allgemeinen Grundsätzen des Naturschutzes" sowie an dem Arten- und Meeresnaturschutz-Recht orientieren. Was bedeuten die Änderungen zu Landschaftsplanung und Artenschutz für Behörden, Kommunen, Landschaftsplaner, Landwirte und alle, die sich in Rheinland-Pfalz im Natur- und Landschaftsschutz engagieren?
Die Tagung beleuchtet die Grundlagen des neuen Rechts, zeigt die Konsequenzen für die Umsetzung in Rheinland-Pfalz auf und bietet ein Diskussionsforum für alle Beteiligten, die in naturschutzrechtliche Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Themenschwerpunkte sind neue Aspekte der Eingriffsregelung, Landschaftsplanung im neuen rechtlichen Kontext, Natur- und Artenschutz, Kompensationsmaßnahmen und Wasserschutz unter novelliertem Naturschutzrecht und Best-Practice-Beispiele aus Bingen.
Die FH Bingen veranstaltet die Tagung gemeinsam mit dem Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) und dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA). Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung über die BBN-Landesgruppe Rheinland-Pfalz unter: http://www.fh-bingen.de
Hinweise zur Teilnahme:
Anmeldung über den BBN, Tagungsgebühr für Nichtmitglieder 40 EUR.
Termin:
24.02.2010 09:15 - 16:00
Veranstaltungsort:
FH-Standort Bingen, Rochusallee 4, Cafeteria
55411 Bingen
Rheinland-Pfalz
Deutschland
Zielgruppe:
Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Relevanz:
regional
Sachgebiete:
Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie
Arten:
Eintrag:
04.02.2010
Absender:
Vera Hamm
Abteilung:
Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltung ist kostenlos:
nein
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event30209
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