Der Einfluss des europäischen Rechts auf das öffentliche Recht der Mitgliedsstaaten schreitet unentwegt voran und erfordert von den nationalen Rechtsordnungen ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit an die sich ändernden europäischen Rahmenbedingungen. Unter den von diesem Prozess betroffenen Rechtsgebieten des öffentlichen Rechts rückt vor allem das Recht der öffentlichen Verwaltung verstärkt ins Visier der wissenschaftlichen Aufmerksamkeit.
Die Vielschichtigkeit des gewählten Tagungsthemas soll die Einreichung von Referatsvorschlägen aus allen Bereichen des Verwaltungsrechts ermöglichen und somit den Facettenreichtum des Rechtsgebietes, aber auch die Wechselwirkung zwischen europäischer und nationaler Ebene widerspiegeln. Konzeptionell können die Vorschläge ihren Schwerpunkt entweder auf den europarechtlichen oder den mitgliedsstaatlichen Blickwinkel setzen.
Vorstellbar sind insbesondere Beiträge, die sich mit der Entwicklung eines originären EU-Verwaltungsrechts, seiner Prinzipien, seines Rechtsschutzsystems oder der Umsetzung nationalstaatlich anerkannter allgemeiner Verwaltungsrechtsgrundsätze im europäischen Verwaltungsrechtsraum beschäftigen. Thematisiert werden können die Herausbildung europäischer Verwaltungsverbünde, die horizontalen Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten, beispielsweise anhand bestehender oder geplanter Kooperationen oder in Form der europäischen Verwaltungszusammenarbeit. Auch das Verwaltungsrecht des Europarates, das sog. internationale Verwaltungsrecht oder Verwaltungskooperationen der EU mit Drittstaaten sind willkommene Diskussionsgegenstände. Schließlich können sich Vorträge auch mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns oder ausgewählten Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts beschäftigen, die die wissenschaftliche Bearbeitung aufgrund ihrer hohen Aktualität vor große Herausforderungen stellen. Zu denken ist in diesem Zusammenhang z.B. an Probleme des Datenschutzes, des Umweltschutzes oder der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise.
Von besonderem Interesse sind grundlagenorientierte Untersuchungen, rechtsvergleichende Betrachtungen und Fragestellungen des Mehrebenensystems. Bei allen genannten Themen handelt es sich lediglich um beispielhaft aufgezählte Vorschläge, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Deutschsprachige Referate aus allen europäischen Ländern sind willkommen. Der Vortrag sollte eine Länge von 30 Minuten nicht überschreiten. Bewerbungen, bestehend aus einem einseitigen Exposé sowie einem Kurzlebenslauf, können bis zum 15. September 2010 an folgende Adressen gerichtet werden:
Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
51. Assistententagung Öffentliches Recht, Postfach 1409, 67324 Speyer
oder an: kontakt@assistententagung.de
Nähere Informationen zur 51. Assistententagung Öffentliches Recht erfolgen in Kürze auf:
www.assistententagung.de
Hinweise zur Teilnahme:
Termin:
15.03.2011 - 18.03.2011
Veranstaltungsort:
DHV Speyer
Freiherr vom Stein Strasse 2
67346 Speyer
Rheinland-Pfalz
Deutschland
Zielgruppe:
Wissenschaftler
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Recht
Arten:
Eintrag:
22.07.2010
Absender:
Dr. Klauspeter Strohm
Abteilung:
Referat für Information und Kommunikation
Veranstaltung ist kostenlos:
nein
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event32012
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