Der Begriff der gesellschaftlichen Teilhabe als Partizipation an der Entwicklung der ökonomischen, sozialen und politischen Welt ist voller Spannungen und zugleich steht er für große Hoffnungen. Teilhabe soll das friedliche und förderliche Zusammenleben gesellschaftlicher Gruppen – Junge und Alte, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, Frauen und Männer, Menschen mit und ohne Behinderung - verbessern helfen und die Entwicklung der Einzelnen zu mündigen Bürgern ermöglichen, während er zugleich für einen grundsätzlichen Anspruch an Demokratie und soziale Gerechtigkeit steht.
Wer sind jedoch diejenigen, die ihren Anspruch auf Teilhabe realisieren und formulieren können? Welche Gründe könnten sie haben? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Teilhabe, soviel ist sicher, geschieht nicht von allein. Es braucht es eine Vorstellung von der Möglichkeit von Beteiligung, von gerechtfertigten Ansprüchen, von Kritik an und Veränderung von herrschenden Verhältnissen. Teilhabe will gelernt sein. Lernen und die Lernenden wiederum sind grundsätzlich unverfügbar. Das zeigt sich besonders in der Erwachsenenbildung. Kann Teilhabefähigkeit gelernt werden?
Hinweise zur Teilnahme:
Termin:
24.10.2011 ab 18:15 - 23.01.2012 19:45
Veranstaltungsort:
Hauptgebäude der Universität Hamburg
Edmund-Siemers-Allee 1, Hörsaal M
20146 Hamburg
Hamburg
Deutschland
Zielgruppe:
Studierende, jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
regional
Sachgebiete:
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Psychologie
Arten:
Vortrag / Kolloquium / Vorlesung
Eintrag:
18.10.2011
Absender:
Birgit Kruse
Abteilung:
Referat Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event37274
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