Seit dem 13. Jahrhundert schlossen die deutschen Reichsfürsten zur Bewahrung des Friedens Erbeinungen, komplexe Verträge, die zu wirkungsvollen Alternativen zur häufig wirkungslosen Landfriedensgebung des Kaisers ausreiften. In den Erbeinungen, die überwiegend von benachbarten Fürsten ins Werk gesetzt wurden, fanden u.a. Vereinbarungen zur Verfolgung von Straftätern, Sicherung der Handelswege und militärischen Hilfeleistungen Eingang. Aufgrund der grenzüberschreitenden Wirkung und der generationenübergreifenden Laufzeit (Erbeinungen wurden ohne zeitliche Befristung an die nachfolgenden Generationen «vererbt») nehmen sie in der Verfassungs- und Rechtsgeschichte einen hervorragenden Platz ein.
Erbeinungen konnten Bestandteil von Erbverbrüderungen sein. Mit diesen Erbverträgen wurden ganze Fürstentümer bzw. Herrschaftsgebiete nach dem Aussterben einer Dynastie an eine andere vererbt. Damit gingen mehrerer fürstlicher Häuser oder Linien eine einzigartige Bindung ein, die im Fall der Realisierung ein enormes politisches Machtpotenzial in sich bergen konnte. Die Vereinigung der Königreiche Ungarn und Böhmen sowie des Herzogtums Österreich unter habsburgischer Hoheit ist das prominenteste Ergebnis einer Erbverbrüderung. Erbeinungen und Erbverbrüderungen zählten vom 14. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zu den wichtigsten Grundlagen der auswärtigen Politik und des inneren Territorialisierungsprozesses der deutschen Landesherrschaften.
Die internationale Tagung am 15. und 16. März 2012 soll Vertreter aus verschiedenen Teildisziplinen der Geschichtswissenschaft zusammenführen, um erstmals fürstliche Erbeinungen und Erbverbrüderungen einer vergleichenden Analyse zu unterziehen. Während sich ein Teil der Teilnehmer den geistlichen und weltlichen Fürsten des Heiligen Römischen Reichs annehmen wird, widmet sich der andere Teil vergleichbaren Verträgen in den europäischen Nachbarreichen. Ziel ist es, die theoretischen Grundlagen und praktischen Umsetzungen von Erbeinungen und Erbverbrüderungen als maßgebliche Ergänzungen bzw. Alternativen zur königlichen Gewalt in der europäischen und deutschen Verfassungsgeschichte herauszustellen.
Organisation
Prof. Dr. Karl-Heinz Spieß, Dr. Mario Müller, Dr. Uwe Tresp
Hinweise zur Teilnahme:
Teilnahmegebühr: 10 €, Studierende: 5 €
Information und Anmeldung
Prof. Dr. Karl-Heinz Spieß, Lehrstuhl für Allgemeine Geschichte des Mittelalters und Historische Hilfswissenschaften, Universität Greifswald
Telefon 03834 86-3303, mittelalter@uni-greifswald.de
Termin:
15.03.2012 ab 09:00 - 16.03.2012 18:00
Veranstaltungsort:
Konferenzsaal im Universitätshauptgebäude
Domstraße 11, Eingang 2
17489 Greifswald
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
Zielgruppe:
Studierende, Wissenschaftler
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
international
Sachgebiete:
Geschichte / Archäologie
Arten:
Vortrag / Kolloquium / Vorlesung
Eintrag:
14.03.2012
Absender:
Sabine Köditz
Abteilung:
Presse- und Informationsstelle
Veranstaltung ist kostenlos:
nein
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event38943
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