Jüngste Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) demonstrieren den enormen Einfluss des europäischen Rechts auf unser deutsches Kündigungsrecht. Im Jahr 2011 erst erklärte der EGMR das sogenannte „Whistleblowing“ zu einer Form der freien Meinungsäußerung. Damit wurde auf europäischer Ebene entschieden: Die Kündigung von Arbeitnehmern, die Missstände in ihrem Unternehmen öffentlich melden, ist nicht legitim. Auch neuere Entscheidungen des deutschen Bundesarbeitsgerichts werfen nun schwierige Folgefragen auf: Welches Fehlverhalten kann überhaupt noch eine Kündigung rechtfertigen? Welche Risiken birgt das betriebliche Eingliederungsmanagement? Welche neuen Fallstricke lauern bei Kündigungen im Zuge von Umstrukturierungen? Wann hilft die Änderungskündigung?
Der 8. Mannheimer Arbeitsrechtstag am 13. März gibt Antwort. Nach einer Einführung von Prof. Dr. Frank Maschmann, Direktor des Mannheimer Instituts für Unternehmensrecht an der Universität, referieren die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Eibe Riedel und Prof. Dr. Markus Stoffels der Universitäten Mannheim und Heidelberg zu Themen wie „Der Einfluss des europäischen Rechts auf das deutsche Kündigungsrecht“ und „Neue Spielregeln bei Abmahnung, Anhörung und Verdachtskündigung?“.
Im zweiten Teil der Veranstaltung beschäftigen sich bekannte Experten aus der Praxis mit Aspekten der betriebsbedingten Kündigung, der Änderungskündigung wie auch dem Kündigungsschutzprozess. Zu den Referenten gehört unter anderem Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Das umfassende Programm schließt mit einem Vortrag zum Stichwort „Aufhebungs- und Abwicklungsverträge“ von Rechtsanwalt Michael Eckert ab
Hinweise zur Teilnahme:
Der Mannheimer Arbeitsrechtstag beginnt um 9 Uhr und endet nach einem Abschlussgespräch gegen 18 Uhr. Veranstaltungsort ist die Aula der Universität Mannheim. Die Teilnahmegebühr beträgt 270 Euro. Anmeldungen sind möglich bis zum 6. März. Die Veranstaltung wird organisiert vom Institut für Unternehmensrecht (IURUM) an der Universität Mannheim. Rechtsanwälten wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Termin:
13.03.2013 09:00 - 18:00
Anmeldeschluss:
06.03.2013
Veranstaltungsort:
Universität Mannheim, Schloss, Aula
68163 Mannheim
Baden-Württemberg
Deutschland
Zielgruppe:
Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
regional
Sachgebiete:
Recht
Arten:
Seminar / Workshop / Diskussion, Vortrag / Kolloquium / Vorlesung
Eintrag:
04.03.2013
Absender:
Katja Bär
Abteilung:
Pressestelle: Kommunikation und Fundraising
Veranstaltung ist kostenlos:
nein
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event42679
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