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28.06.2013 - 29.06.2013 | Saarbrücken

Tagung: Juristen bilden sich im Recht des Nachbarlandes weiter

Einblicke, wie Juristen in Deutschland, Frankreich, Belgien und der Schweiz das Recht der anderen Länder anwenden, erhalten Praktiker und Studenten am 28. und 29. Juni an der Saar-Uni.

So selbstverständlich Menschen heute Landesgrenzen überqueren, so schnell kommen sie mit dem Recht des Nachbarlandes in Kontakt. Dies hat weitreichende Folgen für Richter, Anwälte, Notare oder Unternehmensjuristen. Sie müssen das andere Recht kennen und auch das im anderen Land übliche Verfahren beachten. Einblicke, wie Juristen in Deutschland, Frankreich, Belgien und der Schweiz das Recht der anderen Länder anwenden, erhalten Praktiker und Studenten am 28. und 29. Juni: Der Lehrstuhl für französisches Zivilrecht von Professor Claude Witz veranstaltet die Tagung „Die Anwendung des ausländischen Rechts durch den nationalen Richter – Deutschland, Frankreich, Belgien, Schweiz“.

Freitag, 28. Juni: Musiksaal (Geb. C5 1), Campus Saarbrücken, und
Samstag, 29. Juni: Geb. B 4 1, Raum 0.22

Ob eine deutsch-französische Ehe geschieden wird, der Erbonkel in der Provence verstirbt, im Urlaub ein Verkehrsunfall passiert oder die in Paris bestellte Ware nicht geliefert wird: Wer meint, mit dem Recht des Nachbarlandes nichts zu tun zu haben, irrt. „Der intensive wirtschaftliche Austausch zwischen Frankreich und Deutschland, die vielen deutsch-französischen Paare, auch die Wahl des Partnerlandes als Reiseziel führen zu Rechtstreitigkeiten aller Art vor deutschen wie französischen Gerichten“, sagt Professor Claude Witz. Und so kommen auch Juristen aller Art mit dem anderen Recht in Berührung.

Damit sie hierauf vorbereitet sind, veranstaltet Professor Witz am 28. und 29. Juni eine Tagung, bei der sich Juristen im Umgang mit dem ausländischen Recht weiterbilden können. Dies ist in der Praxis zunehmend wichtig. „Die schon vielfach europaweit vereinheitlichten Regeln des internationalen Privatrechts führen häufig dazu, dass ein französischer Richter deutsches Recht anzuwenden hat und umgekehrt. Vergleichbare Probleme stellen sich auch mit den anderen Nachbarländern wie Belgien und der Schweiz“, erläutert Professor Witz.

Eine Schwierigkeit für den Richter besteht darin, das ausländische Recht zu ermitteln, also etwa welche Gesetze einschlägig sind, welche Verfahrensvorschriften gelten. „Wir wollen den deutschen und französischen Praktikern die verschiedenen Wege, das ausländische Recht zu ermitteln, näher bringen. Parallel zu den Ermittlungsmethoden bestehen auch direkte Kooperationsmechanismen zwischen den nationalen Richtern, die wir aufzeigen werden. Außerdem wollen wir die bestehenden Vor- und Nachteile darstellen und eine Einschätzung zur gerichtlichen Kooperation abgeben“, erklärt Witz. „Indem wir die Erfahrungen anderer Staaten wie Belgien und der Schweiz einbeziehen, wollen wir außerdem feststellen, ob sich eher das deutsche oder das französische Modell hat durchsetzen können – oder ob ein völlig anderer Weg gewählt wird“, sagt der Jurist. Anhand praktischer Fälle wird darüber hinaus gezeigt, wie das Recht des Partnerstaates konkret angewendet wird.

Das Kolloquium richtet sich an Praktiker ebenso wie an Studenten und Doktoranden. „In den deutsch-französischen Studiengängen kommen die verfahrensrechtlichen Aspekte der deutsch-französischen Beziehungen häufig zu kurz. Das Seminar soll diese Lücke in der Ausbildung füllen und auch den Doktoranden neue Impulse mitgeben“, erklärt Professor Witz. „Für Anwälte, Richter und Justiziare wird von besonderem Interesse sein, mit den Referenten zu diskutieren, wie sich das bestehende System verbessern lässt“, sagt er.

Hintergrund: Studenten können an der Saar-Uni – was einzigartig ist – gleichzeitig deutsches und französisches Recht studieren und beide Abschlüsse erwerben: das „Erste Staatsexamen“ und den französischen Abschluss „Licence de droit“. Die Deutsch-Französische Hochschule fördert den binationalen Studiengang, der gemeinsam mit der Université de Lorraine getragen wird. Das Centre Juridique Franco-Allemand der Saar-Uni ist seit 1955 die einzige Hochschuleinrichtung außerhalb Frankreichs, die einen französischen Jura-Abschluss vergeben kann. Zwei französische Professoren lehren hier an französischen Lehrstühlen auf dem Saarbrücker Campus. Professor Witz, der das Kolloquium veranstaltet, hat einen der französischen Lehrstühle (für französisches Zivilrecht) inne und ist einer der Direktoren des Centre Juridique Franco-Allemand.

Kontakt: Prof. Dr. Dr. h.c. Claude Witz, Tel: +49 681 302 2125, Email: cl.witz@mx.uni-saarland.de

Hinweis für Hörfunk-Journalisten: Telefoninterviews in Studioqualität über Rundfunk-Codec (IP-Verbindung mit Direktanwahl oder über ARD-Sternpunkt 106813020001). Interviewwünsche bitte an die Pressestelle (0681/302-3610).

Hinweise zur Teilnahme:
Freie Teilnahme für Studenten und Universitätsmitglieder;
Praktiker: 20 Euro

Termin:

28.06.2013 ab 09:00 - 29.06.2013 13:00

Veranstaltungsort:

Freitag, 28. Juni: Musiksaal (Geb. C5 1), Campus Saarbrücken, und
Samstag, 29. Juni: Geb. B 4 1, Raum 0.22
66123 Saarbrücken
Saarland
Deutschland

Zielgruppe:

Studierende, Wissenschaftler

Relevanz:

regional

Sachgebiete:

Recht

Arten:

Vortrag / Kolloquium / Vorlesung

Eintrag:

25.06.2013

Absender:

Claudia Ehrlich

Abteilung:

Pressestelle der Universität des Saarlandes

Veranstaltung ist kostenlos:

nein

Textsprache:

Deutsch

URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event44146


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