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Veranstaltung


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24.03.2015 - 24.03.2015 | Günzburg

Geltungsgrund und Reformbedarf der Erbschaftssteuer

Öffentliches Symposium zum einschlägigen Verfassungsgerichtsurteil vom Dezember 2014 mit Dr. Roland Jüptner, Prof. Dr. Christian Seiler, Dr. Simon Veser und Hermann-Ulrich Viskorf

Am 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Mit dem für eine gründliche Analyse und Reflexion der Entscheidungsgründe notwendigen Abstand sollen diese Entscheidung und ihre Folgen am 24. März 2015 bei einem Symposium am Wissenschaftszentrum Schloss Reisensburg der Universität Ulm diskutiert werden. Neben dem Ulmer Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht und dem Ulmer Forum für Wirtschaftswissenschaften e. V. zählt auch das Augsburger Forum für Steuerrecht e. V. zu den Organisatoren der öffentlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, die sich unter dem Titel „Geltungsgrund und Reformbedarf der Erbschaftssteuer“ mit den Auswirkungen und Perspektiven des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 17. Dezember 2014 auseinandersetzt.

Das Symposium fragt grundlegend nach Geltungsgrund und Reformbedarf der Erbschaftsteuer. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt zudem Anlass zu reflektieren, welchen Gestaltungsraum das Grundgesetz dem Gesetzgeber für die Ausgestaltung des Steuerrechts belässt und wie das Urteil im Hinblick hierauf und im Kontext der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu bewerten ist. Weiterhin soll erörtert werden, welche Handlungsoptionen dem Gesetzgeber nach dem Urteil offen stehen, und schließlich sind auch die rechtspolitischen Vorschläge und deren Auswirkungen auf die Generationenfolge insbesondere mittelständischer Unternehmen zu würdigen. Sie reichen von einer vollständigen Abschaffung der Erbschaftsteuer über eine moderate Modernisierung bis zu einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage mit Streichung der Begünstigung von Unternehmensübertragungen.

Als Vortragende, die nach Impulsreferaten auf dem Podium miteinander und mit dem Publikum diskutieren werden, sind eingeladen:

• Hermann-Ulrich Viskorf, Vizepräsident und Vorsitzender Richter des Zweiten Senats des Bundesfinanzhofs, der den Vorlagebeschluss im Ausgangsverfahren verfasst und sich im Schrifttum für eine Verbreiterung der Erbschaftsteuerbemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Absenkung der Steuersätze ausgesprochen hat;

• Prof. Dr. Christian Seiler von der Universität Tübingen, der die Bundesregierung in dem Normenkontrollverfahren vertreten und den Gestaltungsraum des Gesetzgebers betont hat;

• Dr. Roland Jüptner, von 2003 bis 2008 Richter des Bundesfinanzhofs und ist seit 2009 Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern, der insbesondere fragt, ob und inwieweit private und betriebliche Vermögen unterschiedlich erbschaftsteuerlich belastet werden dürfen;

• Dr. Simon Veser vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, der die Perspektive einer Landesfinanzverwaltung beitragen wird.

Auch beim abschließenden Imbiss wird Gelegenheit bestehen, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen.

Hinweise zur Teilnahme:
Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei. Da nur eine begrenzte Teilnehmerzahl möglich ist, wird um zeitnahe Anmeldung unter http://www.uni-ulm.de/steuerrecht/uws oder via uws.steuerrecht@uni-ulm.de bzw. anmeldung@steuerforum-augsburg.de gebeten.

Termin:

24.03.2015 17:30 - 20:00

Veranstaltungsort:

Wissenschaftszentrum Schloss Reisensburg
der Universität Ulm
Bürgermeister-Johann-Müller-Straße 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

Zielgruppe:

Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler

Relevanz:

überregional

Sachgebiete:

Recht, Wirtschaft

Arten:

Vortrag / Kolloquium / Vorlesung

Eintrag:

27.02.2015

Absender:

Klaus P. Prem

Abteilung:

Presse - Öffentlichkeitsarbeit - Information

Veranstaltung ist kostenlos:

ja

Textsprache:

Deutsch

URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event50119


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