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Veranstaltung


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27.03.2015 - 27.03.2015 | Tübingen

10. Tübinger Arbeitsrechtstag

„Wie viel Staat verkraftet die Tarifautonomie?“

Das deutsche Erfolgsmodell der Tarifautonomie steht an einer kritischen Weggabelung hin zu staatlicher Regulierung und Bürokratisierung von Tarifinhalten. Das neue Mindestlohngesetz und das im Kabinett beschlossene Tarifeinheitsgesetz geben Anlass zur Sorge vor kontraproduktiver Überregulierung - nicht nur bei Arbeitgebern, sondern auch bei Gewerkschaften. Der 10. Tübinger Arbeitsrechtstag möchte die neuen Spielregeln für eine staatlich kontrollierte Tarifautonomie diskutieren und analysieren.
Zu fragen ist, ob die hoheitliche Stützung der Tarifautonomie durch Mindestlohn, erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung und Tarifeinheit das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht eher schwächt: so entfallen z.B. Anreize zum Gewerkschaftsbeitritt, soweit der Staat Tarifregelungen im „öffentlichen Interesse“ für allgemeinverbindlich erklärt und durch Gesetz auch noch Tarifkonkurrenzen ausschaltet.

Hierzu wird beim 10. Arbeitsrechtstag an der Universität Tübingen zunächst BAG-Richter a.D. Christoph Schmitz-Scholemann referieren, der die verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit des geplanten Tarifeinheitsgesetzes behandeln wird. Professor Thomas Lobinger (Universität Heidelberg) spürt den verfassungsrechtlichen Sollbruchstellen des Mindestlohngesetzes nach. Rechtsanwalt Ulrich Fischer wird die Aktionsmöglichkeiten für Spartengewerkschaften nach dem geplanten Tarifeinheitsgesetz neu durchdenken, während Rechtsanwalt Dr. Werner Walk die praxisrelevanten Fragen des Mindestlohngesetzes, insbesondere die „mindestlohn-wirksamen“ Zahlungen des Arbeitgebers (Anrechnung von Sonderzahlungen etc.) und vor allem dessen Generalunternehmerhaftung, beleuchtet.

Professor Hermann Reichold hat mit dem „Tübinger Arbeitsrechtstag“ seit 2006 eine neue Tradition im Wissenschaftsbetrieb der Universität begründet, indem er einmal jährlich die Wissenschaft bewegende arbeitsrechtliche Fragen vorstellt und mit interessierten Praktikern diskutiert. Gleichzeitig soll die Veranstaltung die Verbindung zwischen der Universität Tübingen und den im mittleren Neckarraum tätigen Arbeitsgerichten, Rechtsanwälten, Verbänden und Unternehmen stärken.

Hinweise zur Teilnahme:
Teilnahmegebühren werden nicht erhoben, doch ist eine Anmeldung unter „www.jura.uni-tuebingen.de/arbeitsrechtstag“ bis 20. März erforderlich.

Für das Ausstellen einer Fachanwaltsbescheinigung wird eine Gebühr von 80 € erhoben.

Termin:

27.03.2015 10:00 - 16:00

Anmeldeschluss:

20.03.2015

Veranstaltungsort:

Universität Tübingen
Neue Aula, Audimax
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland

Zielgruppe:

Wissenschaftler, jedermann

Relevanz:

überregional

Sachgebiete:

Recht

Arten:

Seminar / Workshop / Diskussion, Vortrag / Kolloquium / Vorlesung

Eintrag:

17.03.2015

Absender:

Antje Karbe

Abteilung:

Hochschulkommunikation

Veranstaltung ist kostenlos:

ja

Textsprache:

Deutsch

URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event50322


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