Im Rahmen des gesundheitspolitischen Kolloquiums „Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ am 24. November 2015 an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) wird Oberstaatsanwalt Alexander Badle die geplanten neuen Straftatbestände des Korruptionsrechts vorstellen, die ein im November 2015 im Deutschen Bundestag debattierter Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vorsieht. Badle ist Leiter der bundesweit ersten Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Er wird beim Kolloquium auch auf die möglichen Konsequenzen für die Gesundheitswirtschaft und auf die Situation in Hessen eingehen. Das Kolloquium liefert allen, die im Gesundheitswesen beruflich aktiv sind und Verantwortung tragen, den aktuellen Informationsstand und bietet Gelegenheit zur Diskussionen.
Hinweise zur Teilnahme:
; eine Anmeldung unter http://www.vmvg.de/veranstaltungen/anmeldung/ ist erforderlich.
Termin:
24.11.2015 18:00 - 20:00
Veranstaltungsort:
Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1
BCN-Gebäude
Eingang Nordendstraße
5. Stock, Raum 532
60318 Frankfurt
Hessen
Deutschland
Zielgruppe:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
Arten:
Vortrag / Kolloquium / Vorlesung
Eintrag:
19.11.2015
Absender:
Nicola Veith
Abteilung:
Pressestelle
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event52683
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