Nachdem die Richter in den Gerichtssaal gekommen sind, müssen Kameras und Mikrofone raus. Mündliche Verhandlungen vor deutschen Gerichten sind zwar regelmäßig öffentlich, aber Film- und Tonaufnahmen von den Verfahren sind nach dem Gerichtsverfassungsgesetz tabu. Ausnahme waren bislang die Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichts. Jetzt bringt ein neues Gesetz einige Änderungen in diesem heftig umstrittenen Punkt im Spannungsfeld zwischen Informationsinteresse der Öffentlichkeit, Rundfunk- und Pressefreiheit sowie Persönlichkeitsrecht. In seinem Vortrag am 14. Juli wird der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam die Neuerungen beleuchten.
Der Vortrag findet im Rahmen der Absolventen- und Promotionsfeier statt, mit der das saarländische Justizministerium und die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Doktoranden, Absolventen der ersten und zweiten Staatsexamen sowie der weiteren juristischen Studiengänge der Saar-Uni feierlich verabschiedet. Pianist Robert Leonardy gestaltet das musikalische Rahmenprogramm.
Kontakt für die Medien:
Prof. Dr. Roland Michael Beckmann, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät:
Tel.: 0681/302-3701, E-Mail: beckmann@mx.uni-saarland.de
Hinweise zur Teilnahme:
Der Staatssekretär im Justizministerium Roland Theis und der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Roland Michael Beckmann, laden die Medien und alle Interessierten herzlich ein zu dem Vortrag im Rahmen der diesjährigen Absolventen- und Promotionsfeier der Saarbrücker Juristen.
Termin:
14.07.2017 ab 15:30
Veranstaltungsort:
Aula auf dem Campus Saarbrücken
(Gebäude A3 3)
66123 Saarbrücken
Saarland
Deutschland
Zielgruppe:
Journalisten, Studierende
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
lokal
Sachgebiete:
Medien- und Kommunikationswissenschaften, Recht
Arten:
Vortrag / Kolloquium / Vorlesung
Eintrag:
28.06.2017
Absender:
Claudia Ehrlich
Abteilung:
Pressestelle der Universität des Saarlandes
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event57874
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