Es mag überraschen: Die Türkei war eines der ersten Länder in Europa, das das aktive und passive Wahlrecht für Frauen 1934 einführte und Frauen das Scheidungsrecht sowie das gleichberechtigte Erbrecht einräumte. Doch erst nach Inkrafttreten des türkischen Zivilgesetzbuches im Jahr 2002 können die Frauen ihr Recht tatsächlich einfordern. Wie steht es heute um die Gleichberechtigung in der Türkei? Bei einer wissenschaftlichen Tagung erörtern die Gastreferenten aus der Türkei am 26. Juni 2018 an der SRH Hochschule Heidelberg die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung – kurz nach der Wahl in der Türkei am 24. Juni.
Programm:
09.30 Uhr Begrüßung
10.00 Uhr Kinderbräute (Prof. Dr. Ali Kemal YILDIZ, Türkisch-Deutsche Universität Istanbul)
11.15 Uhr Unterhaltspflicht nach Scheidung (Prof. Dr. Bilgehan CETINER, Universität Istanbul)
12.15 Uhr Mittagspause
13.45 Uhr CEDAW (The Convention of Elimination of all Forms of Discrimination against Women) and its effects in Turkey (Prof. Dr. Sebnem AKIPEK ÖCAL, Universität Ankara)
15.00 Uhr Ordentlicher Güterstand Errungenschaftsbeteiligung (Prof. Dr. Zafer ZEYTIN, SRH Hochschule Heidelberg/Türkisch-Deutsche Universität Istanbul)
Abschlussdiskussion
Die Tagung findet an der SRH Hochschule Heidelberg in der in der Ludwig-Guttmann-Str. 6 statt. Bis auf den englischen Beitrag von Prof. Dr. Sebnem Akipek Öcal werden die Vorträge auf Deutsch gehalten. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Hinweise zur Teilnahme:
Termin:
26.06.2018 09:30 - 17:00
Veranstaltungsort:
Ludwig-Guttmann-Str. 6
69123 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland
Zielgruppe:
Studierende, jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
international
Sachgebiete:
Gesellschaft, Recht
Arten:
Konferenz / Symposion / (Jahres-)Tagung
Eintrag:
19.06.2018
Absender:
Janna von Greiffenstern
Abteilung:
Kommunikation und Service
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event60822
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