Das sich ohnehin in ständigem Wandel befindliche Migrations- und Asylrecht hat seit Herbst 2015 eine beispiellose Serie an Reformen erlebt, die sich in über 25 Änderungsgesetzen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht spiegelt. Die nächsten Gesetzesvorhaben sind auch schon auf dem Weg: die Entfristung des Integrationsgesetzes, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und das zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Diese Gesetze sind häufig anlassbezogen. So haben die Vorkommnisse der Silvesternacht 2015/16 in Köln oder der Anschlag am Berliner Breitscheidplatz unmittelbar gesetzgeberische Aktivitäten nach sich gezogen. Dies sollte vor allem dem gefühlten Verlust von Sicherheit in der Bevölkerung entgegenwirken. Rechtswissenschaftlich lässt sich konstatieren, dass dabei die Grenzen des (menschen-)rechtlich Zulässigen ausgelotet werden. Das Narrativ einer bestehenden Bedrohungslage als Rechtfertigung für immer mehr Rechtsänderungen in immer kürzeren Zeitabständen führt jedoch nicht zwingend zu einer Steigerung des Vertrauens in den deutschen Rechtsstaat. Vielmehr werden Dauerreformen zum Normalzustand erhoben und die systemische Kohärenz fragmentarischen Einzelregelungen geopfert. Die daraus resultierenden Widersprüche haben in der Regel die Kommunen, die die Gesetze umsetzen müssen, und die Flüchtlinge zu tragen.
Das Max-Planck-Forum wird nach einem einführenden Kurzvortrag von Dr. Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik der Frage nachgehen, wie sich die „Hyperaktivität“ des Gesetzgebers, dessen Ziele zudem heterogen sind, in der Praxis auswirken. Sind insbesondere die jüngsten Änderungen geeignet, praktische Probleme zu lösen und, wenn ja, adressieren sie die richtigen Fragen auf adäquate Art und Weise? Welche Erwartungen haben die von den Gesetzen betroffene Landespolitik und die Kommunalverwaltungen an die Gesetze? Können die Innenministerien der Länder das geänderte Recht in klarer und – wo angebracht – auch in ermessensleitender Form so an die zuständigen Behörden herantragen, dass eine gleichmäßige und gleichzeitige Anwendung der neuen Regelungen gelingt? Welche Schwerpunkte setzen Behörden bei der Umsetzung der Gesetze und wie werden sie in der Praxis de facto angewandt? Diese und weitere Fragen sind Gegenstand der Diskussion dieses Max-Planck-Forums.
Hinweise zur Teilnahme:
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Plätze sind begrenzt.
Termin:
25.03.2019 19:00 - 21:00
Anmeldeschluss:
21.03.2019
Veranstaltungsort:
Bayerisches Nationalmuseum
Prinzregentenstraße 3
Mars-Venus-Saal
80538 München
Bayern
Deutschland
Zielgruppe:
jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
regional
Sachgebiete:
Politik, Recht
Arten:
Seminar / Workshop / Diskussion
Eintrag:
12.03.2019
Absender:
Dr. Julia Hagn
Abteilung:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event63074
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